Entsorgung von Bauschutt

Was darf rein?

  • Dachziegel
  • Waschbecken
  • Betonabbruch
  • Steinabbruch
  • Ziegelsteine
  • Fliesen und Kacheln
  • Toilettenschüsseln
  • Mörtel- und Putzreste

Was darf nicht rein? *

  • Holz
  • Folien
  • Metalle
  • Heraklit
  • Kunststoffe
  • Leichtbaustoffe
  • Isolier- und Dämmstoffe
  • Papier- und Tapetenreste
  • Porenbetonsteine (Ytong)
  • Gips- und Gipskartonplatten

* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

AVV 170107

Bild Bauschutt

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Beschreibung zur Entsorgung von Bauschutt

Schutt bzw. Bauschutt besteht aus allen Arten von mineralischen Stoffen wie beispielsweise Ziegel, Fliesen, Keramik, Beton, Naturstein, Mauersteine und Putzreste. Diese Abfallstoffe müssen rein sein, dürfen also keine fremden Anhaftungen wie beispielsweise Folien, Papier- oder Pappreste oder Holz enthalten. Sollten Sie Abfallstoffe mit solchen Verunreinigungen haben, müssen diese über den "Baustellenabfall" entsorgt werden.

Einen Container für "Baustellenabfall" können Sie über folgenden Link bestellen:                                Entsorgung von Baustellenabfall

Nicht zum Bauschutt gehören jedoch Ytong, Fermacell und Rigips, diese Abfallstoffe müssen separat entsorgt werden, andernfalls wird der Bauschutt mit diesen Verunreinigungen zu einem wesentlich höheren Preis angesetzt. Ytong, Rigips etc. können Sie über die Abfallart "Gips- und Porenbeton" entsorgen.

Einen Container für "Gips- und Porenbeton" können Sie über folgenden Link bestellen:                  Entsorgung von Gips- und Porenbeton

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