Entsorgung von Gips und Porenbeton
Was darf rein?
- Baugips
- Gipsabfälle
- Bimsstein
- Gipsbauplatten
- Porenbetonsteine (Ytong)
- Gipskartonplatten
- Leichtbaustoffe aus Stein oder Gips
Was darf nicht rein? *
- Holz
- Metalle
- Lehmputz
- Dachpappe
- Isolier- und Dämmstoffe
- Folien bzw. Kunststoffreste
- Asbestzement (Eternitplatten)
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
AVV 170802
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Beschreibung zur Entsorgung von Gips und Porenbeton
Zur Abfallart Gips und Porenbeton gehören Abfälle wie beispielsweise Gipskartonplatten, Yton-Steine oder Leichtbaustoffe aus Gips oder Porenbeton. Diese Art von Abfall fällt neben dem klassischen Bauschutt (Beton, Steine, Fliesen) meist auf Baustellen oder in Privathaushalten im Zuge einer Renovierung, eines Neubaus oder einer Sanierung an.
Gips ist ein Naturprodukt und gehört damit zu den nicht gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Werkstoffen, auch wenn Rigipsplatten mit Glasfasern als Armierungsmaterial versetzt sind.
Bei der Entsorgung von Gips- oder Porenbetonabfällen sollten Sie darauf achten, den klassischen Bauschutt wie Beton, Mauerwerk, Steine und Fliesen hiervon zu trennen. Denn die Gips- und Porenbetonabfälle sind zwar relativ leicht, jedoch im Vergleich zum Bauschutt deutlich teurer in der Entsorgung. Sparen Sie also Entsorgungskosten und trennen Sie die Abfälle.
Einen Container für "Bauschutt" können Sie über folgenden Link bestellen: Entsorgung von Bauschutt



