Entsorgung von Sperrmüll

Was darf rein?

  • Holz
  • Matratzen
  • Fahrräder
  • Kinderwagen
  • Bettgestelle
  • Türen ohne Glas
  • Fenster ohne Glas
  • Sperriger Hausrat
  • Einrichtungsgegenstände
  • Möbel (Haus und Garten)

Was darf nicht rein? *

  • Autoteile
  • Bauschutt
  • Autoreifen
  • Elektrogeräte
  • Gartenabfälle
  • Kühlschränke
  • Gefährliche Stoffe
  • Glas und Glasbehälter
  • Ölöfen/ Heizöltanks
  • Wasch- und Spülmaschinen

* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

AVV 200307

Bild Sperrmüll

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Beschreibung zur Entsorgung von Sperrmüll

Zum Sperrmüll zählen beispielsweise Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände aus Haushalten, die aufgrund Ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht über eine Mülltonne bzw. den Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Der Sperrmüll fällt meistens dann an, wenn Wohnungen ausgeräumt, Keller oder Dachböden entrümpelt werden. Dazu gehören unter anderem Groß- und Kleinmöbel, Teppiche, Hölzer aus dem Wohnbereich, Schrott, Fahrräder, Kinderwagen, Matratzen und Ähnliches.

Zur Entsorgung von Sperrmüll bieten wir verschiedene Behälter bzw. Container von 3 cbm bis 40 cbm. Eine Entsorgung über die klassischen Mülltonnen oder sonstige Umleerbehälter ist nicht möglich. Gleiches gilt für alle Selbstpressbehälter.

Nicht zum Sperrmüll gehören jedoch die sonstigen Abfälle, die ebenso bei einer Wohnungsauflösung oder Wohnungsentrümpelung anfallen, wie beispielsweise Kunststoffreste, Textilien oder Stoffreste, Folien, Spielzeug ohne Elektronik. Diese Abfälle müssen gesondert über den "Mischabfall" entsorgt werden.

Einen Container für Mischabfall können Sie über folgendem Link bestellen: Entsorgung von Mischabfall

Derzeit befinden sich keine Dienstleistungen im Einkaufswagen.

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