Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Kunden

§1 Allgemeines

AbfallScout ist ein überregional tätiges Entsorgungsunternehmen, welches mit Hilfe einer Internetplattform für Dienstleistungen im Bereich Abfallentsorgung Angebote in Echtzeit erstellt und Aufträge entgegennimmt. Über AbfallScout können verbindliche Verträge zwischen Kunden und AbfallScout geschlossen werden. Die Aufträge werden von den Entsorgungspartnern von AbfallScout dann lokal ausgeführt. Vertragspartner ist alleine AbfallScout, die lokalen Entsorgungspartner werden als dessen Subunternehmer tätig.

Im Sinne der Nutzung des Systems weisen wir Sie darauf hin, dass die Tage von Montag bis Freitag als Werktage gelten, davon ausgenommen sind alle gesetzlichen Feiertage der einzelnen Bundesländer.

§2 Geltungsbereich

Alle Leistungen von AbfallScout an Kunden erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit deren Geltung jeder Kunde sich bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Soweit hinsichtlich einzelner von AbfallScout angebotener Leistungen abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten sollten, werden diese gesondert mitgeteilt. Die Kunden erklären sich auch mit den entsprechenden weiteren abweichenden oder ergänzenden Bedingungen einverstanden.

Diese AGB gelten für Kaufleute und Nichtkaufleute (Privatkunden) gleichermaßen. Ausgenommen ist § 11 Satz 2, der nur für Kaufleute im Sinne des HGB gilt.

§3 Registrierung als Kunde

Jeder Kunde kann ohne Registrierung ein Entsorgungsangebot von AbfallScout anfordern. Für die Erteilung eines Auftrags muss sich jeder Kunde registrieren. Zur Registrierung muss das zur Verfügung gestellte Registrierungsformular ausgefüllt werden. Der Kunde muss versichern, dass die von ihm angegebenen Informationen wahr und vollständig sind. Der Registrierungsinhalt ist persönlich und nicht übertragbar. Soweit sich persönliche Angaben ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können nach Anmeldung online vorgenommen werden.

Die Registrierung wird wirksam, wenn der Kunde sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen online erklärt hat. Leistungen und Angebote von AbfallScout erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese sind unwirksam und werden nicht Vertragsbestandteil.

Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass das Passwort vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt wird. Der Kunde kann jederzeit sein Passwort ändern oder über AbfallScout ein neues Passwort anfordern.

Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Registrierung als Kunde mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Es besteht zu diesem Zeitpunkt keine Verpflichtung, ein verbindliches Angebot anzunehmen oder abzugeben.

Bei Verdacht auf Missbrauch der Leistungen von AbfallScout oder bei Angabe falscher Daten behält AbfallScout sich das Recht vor, eine Registrierung unverzüglich zu sperren und die Verträge mit dem betreffenden Kunden fristlos zu kündigen. Ist ein Missbrauch nachweisbar, geht der daraus entstehende Schaden zu Lasten des Kunden.

§4 Besondere Bestimmungen über Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung

§5 Vertragsabschluss

§6 Zahlungsbedingungen

§7 Widerrufsbelehrung

Die Stornierung eines Auftrages ist bis maximal 3 Werktage vor dem angegebenen Liefertermin für Privatkunden ohne Kosten behaftet, bei einer späteren Stornierung sind vom Kunden die Kosten der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistung zu tragen. Bei Firmenkunden werden im Falle einer Stornierung Verwaltungskosten in Höhe von 20,00 € zuzüglich Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls darüber hinaus entstandene Kosten geltend gemacht.

Widerrufsfolgen
Bei Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen müssen diese innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit Absendung der Widerrufserklärung, für AbfallScout mit deren Empfang.

§8 Haftung

Sollte AbfallScout - aus welchem Grund auch immer - zum Schadensersatz verpflichtet sein, so beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf 5% der vereinbarten Vergütung an AbfallScout aus dem betroffenen Vertragsverhältnis. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AbfallScout beruhen.

§9 Datenschutz

AbfallScout verarbeitet die von dem Kunden mitgeteilten Daten ausschließlich für den Zweck, einen mit AbfallScout geschlossenen Dienstleistungsvertrag durchzuführen.

Die Verarbeitung der Daten umfasst deren Erhebung und Speicherung durch AbfallScout sowie die Übermittlung an die mit AbfallScout vertraglich verbundenen Dritten, soweit die Erhebung, Speicherung und/oder Übermittlung für den Abschluss, die inhaltliche Ausgestaltung und die Erfüllung eines Dienstleistungsvertrages erforderlich ist.

Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte, insbesondere auch für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht dazu sein ausdrückliches Einverständnis erklärt.

Unsere Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung nach Treu und Glauben durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden. Die vorliegende Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur für Kaufleute im Sinne des § 1 HGB.


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den CombiSack

1. Mit dem Kauf ist der CombiSack in Ihr Eigentum übergegangen. Im Kaufpreis enthalten sind bereits die Abholung des befüllten CombiSacks sowie die fachgerechte Verwertung des Abfalls und des gebrauchten CombiSacks.

2. Das darf in den CombiSack:

3. Das darf grundsätzlich nicht in den CombiSack:

4. Die Abholung erfolgt werktags in der Regel innerhalb von 3 Tagen nach Beauftragung von AbfallScout zur Abholung des CombiSacks. AbfallScout ist berechtigt, die Abholung durch Entsorgungspartner als Subunternehmer erbringen zu lassen. Diese erbringen die Leistung selbständig und in eigener Verantwortung unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften.

5. Der CombiSack muss verschlossen, freistehend und termingerecht bereitgestellt werden. Er darf keine Schäden aufweisen, die ein Reißen oder Platzen beim Abtransport hervorrufen können. Die Abholung kann nur an einer Bordsteinkante oder einer mit LKW befahrbaren, befestigten Grundstückfläche erfolgen. Der CombiSack darf höchstens mit 1.000 kg Abfällen befüllt werden. Bei Bauschutt und Bodenaushub darf der CombiSack wegen des spezifischen Gewichts nur zur Hälfte befüllt werden.

6. Der Eigentümer stellt als Abfallbesitzer sicher, dass in den CombiSack nur zulässige Abfälle (siehe oben) gefüllt werden. Bis zur Entsorgung der Abfälle trägt der Abfallbesitzer die Verantwortung für den befüllten CombiSack und haftet insbesondere dafür, dass der CombiSack nicht mit Schadstoffen oder Abfällen befüllt ist, die die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen, Tiere und Pflanzen gefährden oder Gewässer und Böden schädlich beeinflussen. Entsprechende Folgeschäden gehen zu Lasten des Abfallbesitzers.

7. Bei Verstoß gegen die vorstehend genannten Bedingungen ist die AbfallScout GmbH berechtigt, die Abholung des CombiSacks zu unterlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Benutzungsentgelts entsteht hierdurch nicht. Die AbfallScout GmbH behält sich darüber hinaus vor, Schadensersatzansprüche gegen den Eigentümer des CombiSacks geltend zu machen.
Mit Zahlung des Benutzungsentgeltes erkennt der Käufer die in diesem Informationsblatt enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an .

Stand 2009