Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Kunden
§1 Allgemeines
AbfallScout ist ein überregional tätiges Entsorgungsunternehmen, welches mit Hilfe einer Internetplattform für Dienstleistungen im Bereich Abfallentsorgung Angebote in Echtzeit erstellt und
Aufträge entgegennimmt. Über AbfallScout können verbindliche Verträge zwischen Kunden und AbfallScout geschlossen werden. Die Aufträge werden von den Entsorgungspartnern von AbfallScout dann lokal ausgeführt.
Vertragspartner ist alleine AbfallScout, die lokalen Entsorgungspartner werden als dessen Subunternehmer tätig.
Im Sinne der Nutzung des Systems weisen wir Sie darauf hin, dass die Tage von Montag bis Freitag als Werktage gelten, davon ausgenommen sind alle gesetzlichen Feiertage der einzelnen Bundesländer.
§2 Geltungsbereich
Alle Leistungen von AbfallScout an Kunden erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit deren
Geltung jeder Kunde sich bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Soweit hinsichtlich einzelner von AbfallScout angebotener Leistungen abweichende
oder ergänzende Bedingungen gelten sollten, werden diese gesondert mitgeteilt. Die Kunden erklären sich auch mit den entsprechenden weiteren abweichenden oder ergänzenden Bedingungen einverstanden.
Diese AGB gelten für Kaufleute und Nichtkaufleute (Privatkunden) gleichermaßen. Ausgenommen ist § 11 Satz 2,
der nur für Kaufleute im Sinne des HGB gilt.
§3 Registrierung als Kunde
Jeder Kunde kann ohne Registrierung ein Entsorgungsangebot von AbfallScout anfordern. Für die Erteilung eines Auftrags muss sich jeder Kunde registrieren. Zur Registrierung muss das zur Verfügung gestellte Registrierungsformular ausgefüllt werden. Der Kunde muss versichern, dass die von ihm angegebenen Informationen wahr und vollständig sind. Der Registrierungsinhalt ist persönlich und nicht übertragbar. Soweit sich persönliche Angaben ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können nach Anmeldung online vorgenommen werden.
Die Registrierung wird wirksam, wenn der Kunde sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen online erklärt hat. Leistungen und Angebote von AbfallScout erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese sind unwirksam und werden nicht Vertragsbestandteil.
Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass das Passwort vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt wird. Der Kunde kann jederzeit sein Passwort ändern oder über AbfallScout ein neues Passwort anfordern.
Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Registrierung als Kunde mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Es besteht zu diesem Zeitpunkt keine Verpflichtung, ein verbindliches Angebot anzunehmen oder abzugeben.
Bei Verdacht auf Missbrauch der Leistungen von AbfallScout oder bei Angabe falscher Daten behält AbfallScout sich das Recht vor, eine Registrierung unverzüglich zu sperren und die Verträge mit dem betreffenden Kunden fristlos zu kündigen. Ist ein Missbrauch nachweisbar, geht der daraus entstehende Schaden zu Lasten des Kunden.
§4 Besondere Bestimmungen über Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung
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Einhaltung von Rechtsvorschriften
Alle Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung unterliegen den zur Zeit der Auftragsdurchführung gültigen Gesetzen und Vorschriften, insbesondere dem Abfallrecht, dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, den untergesetzlichen Regelwerken und Verordnungen und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Beide Vertragspartner sind verpflichtet, diese zu beachten.
Einbeziehungspflicht bei Abschluss von Verträgen mit Dritten
Ist ein Kunde nicht zugleich Abfallbesitzer oder nach dem Gesetz zur Entsorgung Verpflichteter, so ist er verpflichtet, seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe des Gesetzes und dieser AGB auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Nebenpflichten im Hinblick auf den konkreten Leistungsgegenstand handelt. Jeder Kunde haftet AbfallScout gegenüber so, als sei er der Abfallbesitzer.
Untersuchungspflicht, Deklaration, Eigentumsübergang
a. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Entsorgung beauftragten Abfälle entsprechend den zur Zeit der Auftragsdurchführung gültigen Gesetzen und Vorschriften vollständig und richtig zu deklarieren (Abfallart, Schlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), etc.). Bis zur vollständigen Entsorgung der Abfälle bleiben die Abfälle in Eigentum des Kunden. Der Kunde ist insbesondere auch dafür verantwortlich, dass die zu entsorgenden Abfälle keine gefährlichen Abfälle enthalten.
b. Die Einholung aller gegebenenfalls erforderlicher privaten oder öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegt in der Pflicht des Kunden.Haftung für falsche Deklaration und Fehlbefüllung
Der Kunde haftet für jeglichen Schaden und Mehraufwand, der durch eine von ihm zu vertretende falsche oder unvollständige Deklaration des zur Entsorgung beauftragten Abfalls sowie für falsch befüllte Abfallbehälter verursacht wird. Er haftet auch für Schäden an den für die Abfälle zur Verfügung gestellten Behältern sowie für den Verlust von Behältern.
Lieferzeit, Verzug
a. Soweit nicht ausdrücklich ein Termin von AbfallScout als verbindlich zugesagt wurde, sind Angaben über den Leistungszeitpunkt nicht bindend. Wenn es die Art der Leistung gestattet, ist AbfallScout bzw. dessen Entsorgungspartner zu Teilleistungen berechtigt.
b. Verzögert sich die Ausführungs- bzw. Leistungszeit infolge höherer Gewalt, unvorhersehbare Behinderungen durch Dritte und sonstige Umstände, so verlängern sich die Fristen in dem Umfang, der erforderlich ist, die Auswirkungen der höheren Gewalt oder sonstiger Umstände zu überwinden. Wird die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als sechs Wochen verzögert, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
c. Das Recht des Kunden, sich aufgrund einer von AbfallScout zu vertretenden wesentlichen und zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dem Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.-
Pflichten des Kunden bei der Gestellung von Behältern
a. Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen geeigneten Stellplatz für den oder die Behälter bereitstellen und für die gefahrlose Befahrbarkeit der Zufahrtswege zum Stellplatz sorgen. Wenn der oder die Behälter auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden sollen, ist der Kunde verpflichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung, z.B. Beleuchtung, Absperrung, usw., zu sorgen.
b. Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass- Behälter nur mit der im Auftrag angegebenen Abfallart befüllt werden, das Höchstgewicht nicht überschritten wird, die Befüllung nicht über die Wände hinausragt und die Befüllung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und sich beim Transport nicht wesentlich verlagert;
- Behälter während der Standzeit nicht abhanden kommen, beschädigt oder über das mit der vertragsgemäßen Nutzung üblicherweise verbundene Maß hinaus verunreinigt oder abgenutzt werden;
- bei der Lieferung und Abholung Stellplätze frei zugänglich sind, so dass Schäden beim Befahren von Grundstücken, einschließlich der Zufahrtswege und des Stellplatzes, bei der Abholung nicht zu befürchten sind;
- es aufgrund ungeeigneter Zufahrtswege oder Stellplätze bei Lieferung und Abholung der Behälter nicht zu Schädigungen der Behälter und/ oder des Lkw kommt;
- die zur Übernahme notwendigen Beförderungs- und Begleitpapiere, wie Deklaration nach Abfallschlüsseln; ggf. Entsorgungsnachweis, etc. für AbfallScout bzw. dessen Entsorgungspartner bereitliegen und die Abholung von einem Entsorgungspartner durch Unterschrift bestätigt werden kann.
c. Versäumt AbfallScout durch dessen Entsorgungspartner die Abholung des gefüllten Behälters zu einem von AbfallScout verbindlich bestätigten Termin, so hat der Kunde AbfallScout durch eingeschriebenen Brief eine angemessene Nachfrist von mindestens 5 Werktagen zur Abholung zu setzen. Erst nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Kunde den Abholungsauftrag gegenüber AbfallScout zurückziehen.
§5 Vertragsabschluss
- Mit dem Klicken des Feldes "Bestellung abschicken" gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab oder nimmt ein Angebot verbindlich an. AbfallScout kann das verbindliche Angebot durch Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Durchführung des Auftrages annehmen. Der Vertragsabschluß ist nur entsprechend den in § 7 dargestellten gesetzlichen Widerrufsrechten widerruflich, im Übrigen unwiderruflich. Gesetzliche oder vertragliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
- AbfallScout ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch Entsorgungspartner als Subunternehmer erbringen zu lassen. Diese erbringen die Leistung selbständig und in eigener Verantwortung unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften. AbfallScout ist außerdem berechtigt, jederzeit einen Wechsel des Entsorgungspartners vorzunehmen.
- Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, so genannten „Turnusaufträgen“ können beide Parteien den Vertrag ohne Nennung von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erklärt werden.
§6 Zahlungsbedingungen
- Die angebotenen Preise sind bindend und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die Preise gelten für die angegebene Leistungsart und Leistungsadresse (Anfallstelle).
- AbfallScout akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten. Soweit AbfallScout eine gültige E-Mail-Adresse des Kunden vorliegt, erfolgt der Versand der Rechnung per E-Mail.
- Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
- Falls dem Kunden für einzelne Zahlungsarten ein Skonto gewährt wird, ist dies bei der Auswahl der Zahlungsart im Angebot ersichtlich und wird bei der Endabrechnung durch AbfallScout berücksichtigt.
- AbfallScout kann bei der Bestellung eine Teilzahlung als Vorauszahlung verlangen. Diese basiert auf einem für die angebotene Leistung von AbfallScout kalkulatorisch ermittelten, durchschnittlichen Rechnungsbetrag. Nach erbrachter Leistung wird die vom Kunden geleistete Teilzahlung durch AbfallScout bei der Endabrechnung der angebotenen Leistung verrechnet.
- Sofern eine Teilzahlung verlangt wird, kann die Zahlungsart von der Endabrechnung abweichen, da für die Endabrechnung stets die Zahlungsart per Lastschrift vereinbart wird.
- Sofern der Kunde eine Rücklastschrift oder die Stornierung eines Auftrages zu verantworten hat, werden dadurch entstandene Verwaltungskosten in Höhe von jeweils 20,00 € zuzüglich Umsatzsteuer dem Kunden von AbfallScout in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung kann AbfallScout darüber hinaus entstandene Kosten gegenüber dem Kunden geltend machen.
- Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist AbfallScout berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den anteiligen Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen einer Preisänderung nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Angebot und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von AbfallScout anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§7 Widerrufsbelehrung
- Privatkunden können ihre Vertragserklärung innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs.2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs.1,2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Durch Bestätigung dieser AGB ist AbfallScout der Belehrungs- und Informationspflicht nachgekommen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die ladungsfähige Anschrift ist: AbfallScout GmbH, Albrecht-Dürer-Straße 10, 65195 Wiesbaden.
- Besondere Hinweise: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
- Um eine Bestellung zu widerrufen, kann sich der Kunde der Einfachheit halber auch bei www.AbfallScout.de anmelden, unter „Mein AbfallScout“ „Laufende Bestellungen“ aufrufen und dort die entsprechende Bestellung auswählen. Durch Anklicken des „Storno-Buttons“ hat der Kunde die Möglichkeit, die ausgewählte Bestellung zu stornieren, und erhält daraufhin eine Bestätigung per e-Mail.
Die Stornierung eines Auftrages ist bis maximal 3 Werktage vor dem angegebenen Liefertermin für Privatkunden ohne Kosten behaftet, bei einer späteren Stornierung sind vom Kunden die Kosten der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistung zu tragen. Bei Firmenkunden werden im Falle einer Stornierung Verwaltungskosten in Höhe von 20,00 € zuzüglich Umsatzsteuer sowie gegebenenfalls darüber hinaus entstandene Kosten geltend gemacht.
Widerrufsfolgen
Bei Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen müssen diese innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit Absendung der Widerrufserklärung, für AbfallScout mit deren Empfang.
§8 Haftung
Sollte AbfallScout - aus welchem Grund auch immer - zum Schadensersatz verpflichtet sein, so beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf 5% der vereinbarten Vergütung an AbfallScout aus dem betroffenen Vertragsverhältnis. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AbfallScout beruhen.
§9 Datenschutz
AbfallScout verarbeitet die von dem Kunden mitgeteilten Daten ausschließlich für den Zweck, einen mit AbfallScout geschlossenen Dienstleistungsvertrag durchzuführen.
Die Verarbeitung der Daten umfasst deren Erhebung und Speicherung durch AbfallScout sowie die Übermittlung an die mit AbfallScout vertraglich verbundenen Dritten, soweit die Erhebung, Speicherung und/oder Übermittlung für den Abschluss, die inhaltliche Ausgestaltung und die Erfüllung eines Dienstleistungsvertrages erforderlich ist.
Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte, insbesondere auch für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht dazu sein ausdrückliches Einverständnis erklärt.
Unsere Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung nach Treu und Glauben durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
§11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden. Die vorliegende Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur für Kaufleute im Sinne des § 1 HGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den CombiSack
1. Mit dem Kauf ist der CombiSack in Ihr Eigentum übergegangen. Im Kaufpreis enthalten sind bereits die Abholung des befüllten CombiSacks sowie die fachgerechte Verwertung des Abfalls und des gebrauchten CombiSacks.
2. Das darf in den CombiSack:
- Bauschutt wie z.B. Mauerbruch, Ziegel, Steine, Mörtel, Beton, Keramik, Fliesen, Kacheln, Gips
oder - Bodenaushub wie z.B. Mutterboden, unbelasteter Erdaushub und Sand.
oder - Gemischte Abfälle wie z.B. Kunststoffe, Styropor, Glas, Metall, Verbundstoffe, Folien, Gipskarton, Dämmung, Isolierreste (schadstofffrei), Papier, Sperrmüll
und Holz (kein behandeltes Holz und kein Elektroschrott).
oder - Grünabfälle wie z.B. Astholz, Baumschnitt, Fallobst, Grasschnitt, Laub, Rasenschnitt, Sträucher, Stroh, Unkraut (keine Speisereste, keine anderen Materialien).
3. Das darf grundsätzlich nicht in den CombiSack:
- Flüssige Abfälle (zum Beispiel Säuren, Laugen, Öle, Kraftstoffe, nicht ausgehärtete Farben und Lacke), Pflanzenschutzmittel, Batterien sowie andere Sonderabfälle, Tierkadaver, behandeltes oder teerhaltiges Holz (zum Beispiel Eternitplatten), teer- oder asbesthaltige Abfälle (zum Beispiel Eternitplatten), Hausmüll, Eisenbahnschwellen.
4. Die Abholung erfolgt werktags in der Regel innerhalb von 3 Tagen nach Beauftragung von AbfallScout zur Abholung des CombiSacks. AbfallScout ist berechtigt, die Abholung durch Entsorgungspartner als Subunternehmer erbringen zu lassen. Diese erbringen die Leistung selbständig und in eigener Verantwortung unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften.
5. Der CombiSack muss verschlossen, freistehend und termingerecht bereitgestellt werden. Er darf keine Schäden aufweisen, die ein Reißen oder Platzen beim Abtransport hervorrufen können. Die Abholung kann nur an einer Bordsteinkante oder einer mit LKW befahrbaren, befestigten Grundstückfläche erfolgen. Der CombiSack darf höchstens mit 1.000 kg Abfällen befüllt werden. Bei Bauschutt und Bodenaushub darf der CombiSack wegen des spezifischen Gewichts nur zur Hälfte befüllt werden.
6. Der Eigentümer stellt als Abfallbesitzer sicher, dass in den CombiSack nur zulässige Abfälle (siehe oben) gefüllt werden. Bis zur Entsorgung der Abfälle trägt der Abfallbesitzer die Verantwortung für den befüllten CombiSack und haftet insbesondere dafür, dass der CombiSack nicht mit Schadstoffen oder Abfällen befüllt ist, die die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen, Tiere und Pflanzen gefährden oder Gewässer und Böden schädlich beeinflussen. Entsprechende Folgeschäden gehen zu Lasten des Abfallbesitzers.
7. Bei Verstoß gegen die vorstehend genannten Bedingungen ist die AbfallScout GmbH berechtigt, die Abholung des CombiSacks zu unterlassen. Ein Anspruch
auf Rückerstattung des Benutzungsentgelts entsteht hierdurch nicht. Die AbfallScout GmbH behält sich darüber hinaus vor, Schadensersatzansprüche gegen
den Eigentümer des CombiSacks geltend zu machen.
Mit Zahlung des Benutzungsentgeltes erkennt der Käufer die in diesem Informationsblatt enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn
verbindlich an .