Entsorgung von Asbesthaltige Baustoffe
Was darf rein?
- asbesthaltige Zementbaustoffe, verpackt in Würfel-Big-Bag oder Platten-Big-Bag.
Was darf nicht rein? *
- Begleitscheingebühren in Höhe von 25 Euro fallen zusätzlich an.
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
AVV 170605
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Beschreibung zur Entsorgung der asbesthaltigen Baustoffe
Asbest besitzt eine große Festigkeit und ist hitze- und säurebeständig. Es isoliert hervorragend und kann mit anderen Werkstoffen verwoben werden kann. Aufgrund seiner Eigenschaften wurde Asbest zur Herstellung vielfältiger und sehr unterschiedlicher Produkte eingesetzt.
Asbestfasern kommen beispielsweise vor in
- Asbestzementprodukten wie Fassaden- und Welleternitplatten, Blumenkästen, Pflanzschalen,
- Asbestplatten oder in Asbestpappe beispielsweise hinter Öfen in älteren Holzgebäuden,
- Bestandteilen älterer Elektrogeräte (Bügeleisen, Nachtspeicheröfen, Toaster, Elektrogrill, Fön, Thermoelemente usw.)
- alten Bremsbelägen und Dichtungen
- alten Fußbodenbelägen aus Kunststoff
Der Einsatz von Asbest ist heute in vielen Staaten verboten, da man inzwischen festgestellt hat, dass Asbest eindeutig eine Gefahr für die Gesundheit darstellt. Beim Ausbau oder Abbau asbesthaltiger Baustoffe ist daher besondere Vorsicht angeraten. Asbestzement-Produkte aus festgebundenem Asbest wie Fassadenplatten oder Welleternit dürfen nicht geworfen, gebrochen oder zersägt werden, da dabei krebserregende Asbestfasern freigesetzt werden. Befeuchten Sie diese Abfälle, wenn Sie damit umgehen. Tragen Sie Handschuhe und eine Schutzmaske.
Für die Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe können Sie Absetzcontainer von 5 cbm, 7 cbm oder 10 cbm bestellen. Bitte beachten Sie, dass die asbesthaltigen Baustoffe für die Entsorgung in Würfel-Big-Bags oder Platten-Big-Bags verpackt sein müssen.
Sollten Sie Fragen rund um die Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe haben, rufen Sie uns kostenfrei an unter 0800-9885522. Wir beraten Sie gerne!



