Was darf in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne?

Als Faustregel gilt:

In den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne gehören ausschließlich Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoff oder Verbundmaterialien. Gebrauchsgegenstände aus den gleichen Materialien, die jedoch keine Verkaufsverpackung sind, dürfen nicht hinein. Also keine Zahnbürsten, Einwegrasierer, CDs, DVDs, Videokassetten, Eimer, Waschschüsseln, Gießkannen, Gartennetze etc. Verpackungen aus Papier oder Kartonagen gehören zum Altpapier, Altglas wird nach Farben getrennt in den Glascontainern gesammelt.

Das darf in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne:

  • Verkaufsverpackungen aus Metall, Aluminiumverpackungen (Dosen, Folien), Konserven- und Getränkedosen, Spraydosen (vollständig entleert)
  • Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Flaschen (Putzmittelflaschen), Margarine- und Joghurtbecher (Kunststoff), Joghurtdeckel (Aluminium), Kunststoffbehälter, Verschlüsse, ausgedrückte Tuben, Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien
  • Verkaufsverpackungen, die aus verschiedenen Materialien bestehen (Verbundstoffe), Milch- und Saftkartons, Eierschachteln aus Styropor.

Bei Sichtverpackungen aus Karton und Kunststofffolie (sogenannte Blisterverpackungen) können auch beide Materialien voneinander getrennt werden. Dann gehört der Karton zum Altpapier, die Folie in den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne.

Eine detaillierte Übersicht über die Entsorgungsmöglichkeiten der verschiedenen Abfallarten finden Sie hier in Kürze.

Warum darf ich Verpackungen ohne den Grünen Punkt nicht auch über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne entsorgen?

Die Recyclingquote ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Menge der Verpackungsabfälle, für die die Hersteller ein Lizenzgeld entrichten, ergibt 100%, davon muss ein bestimmter Anteil wiederverwertet werden. Die Duales System Deutschland GmbH hat für 2009 folgende Statistik veröffentlicht:

Glas: gesetzliche Recyclingquote 75%, tatsächliche Recyclingquote 91%

Papier, Pappe, Karton: gesetzliche Recyclingquote 70%, tatsächliche Recyclingquote 107%

Leichtverpackungen: gesetzliche Recyclingquote 60/70%, tatsächliche Recyclingquote 109%

Warum ist die tatsächliche Recyclingquote über 100%? Das liegt daran, dass Verbraucher nicht nur Verpackungen in den gelben Sack oder die gelbe Tonne werfen, für die Lizenzgelder entrichtet wurden, sondern auch Verpackungen ohne den Grünen Punkt.

Was aber macht man mit den Verpackungen, die keinen Grünen Punkt haben? Der Verpackungshersteller ist dann verpflichtet, die Verpackungen zurückzunehmen.

Warum kann ich stoffgleiche Produkte wie zum Beispiel Eimer aus Kunststoff nicht über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne entsorgen?

Der Grund ist die Finanzierung der Entsorgung: Ein über Lizenzentgelte finanziertes privatwirtschaftliches Sammel- und Entsorgungssystem gibt es bisher nur für Verpackungsmaterialien.

 

Wo bekomme ich Gelbe Säcke?

Die Art und Weise der Verteilung von Gelben Säcken variiert regional. Informationen zur Austeilung der Gelben Säcke erhält man bei dem örtlichen Entsorgungsunternehmen, das von der Duales System Deutschland GmbH beauftragt wurde, oder bei der Abfallberatung der Stadt oder Gemeinde.

In jedem Fall können Sie Gelbe Säcke einfach bei AbfallScout kaufen: Gelbe Säcke kaufen

Quellen:

Umweltbundesamt www.umweltbundesamt.de

Der Grüne Punkt www.gruener-punkt.de

Naturschutzbund Deutsch e.V. www.nabu.de

Der Blaue Engel www.blauer-engel.de

Lesen Sie weiter:

Teil 1: Der Grüne Punkt und die Duales System Deutschland GmbH (DSD)

Teil 2: Wie funktioniert das duale System?

Teil 4: Abfallvermeidung beginnt beim Einkauf

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