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Allgemeine Geschäftsbedingungen für unsere Kunden

§1 Allgemeines

AbfallScout ist ein überregional tätiges Entsorgungsunternehmen, welches mit Hilfe einer Internetplattform für Dienstleistungen im Bereich Abfallentsorgung Angebote in Echtzeit erstellt und Aufträge entgegennimmt. Über AbfallScout können verbindliche Verträge zwischen Kunden und AbfallScout geschlossen werden. Die Aufträge werden von den Entsorgungspartnern von AbfallScout dann lokal ausgeführt. Vertragspartner ist alleine AbfallScout, die lokalen Entsorgungspartner werden als dessen Subunternehmer tätig.

Im Sinne der Nutzung des Systems weisen wir Sie darauf hin, dass die Tage von Montag bis Freitag als Werktage gelten, davon ausgenommen sind alle gesetzlichen Feiertage der einzelnen Bundesländer.

§2 Geltungsbereich

Alle Leistungen von AbfallScout an Kunden erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit deren Geltung jeder Kunde sich bei Auftragserteilung einverstanden erklärt. Soweit hinsichtlich einzelner von AbfallScout angebotener Leistungen abweichende oder ergänzende Bedingungen gelten sollten, werden diese gesondert mitgeteilt. Die Kunden erklären sich auch mit den entsprechenden weiteren abweichenden oder ergänzenden Bedingungen einverstanden.

Diese AGB gelten für Kaufleute und Nichtkaufleute (Privatkunden) gleichermaßen. Ausgenommen ist § 11 Satz 2, der nur für Kaufleute im Sinne des HGB gilt.

§3 Registrierung als Kunde

Jeder Kunde kann ohne Registrierung ein Entsorgungsangebot von AbfallScout anfordern. Für die Erteilung eines Auftrags muss sich jeder Kunde registrieren. Zur Registrierung muss das zur Verfügung gestellte Registrierungsformular ausgefüllt werden. Der Kunde muss versichern, dass die von ihm angegebenen Informationen wahr und vollständig sind. Der Registrierungsinhalt ist persönlich und nicht übertragbar. Soweit sich persönliche Angaben ändern, ist der Kunde selbst für deren Aktualisierung verantwortlich. Alle Änderungen können nach Anmeldung online vorgenommen werden.

Die Registrierung wird wirksam, wenn der Kunde sein Einverständnis mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen online erklärt hat. Leistungen und Angebote von AbfallScout erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Gegenbestätigungen von Kunden unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese sind unwirksam und werden nicht Vertragsbestandteil.

Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass das Passwort vor unberechtigtem Zugriff Dritter geschützt wird. Der Kunde kann jederzeit sein Passwort ändern oder über AbfallScout ein neues Passwort anfordern.

Abgesehen von der Erklärung des Einverständnisses mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Registrierung als Kunde mit keinerlei Verpflichtungen verbunden. Es besteht zu diesem Zeitpunkt keine Verpflichtung, ein verbindliches Angebot anzunehmen oder abzugeben.

Bei Verdacht auf Missbrauch der Leistungen von AbfallScout oder bei Angabe falscher Daten behält AbfallScout sich das Recht vor, eine Registrierung unverzüglich zu sperren und die Verträge mit dem betreffenden Kunden fristlos zu kündigen. Ist ein Missbrauch nachweisbar, geht der daraus entstehende Schaden zu Lasten des Kunden.

§4 Besondere Bestimmungen über Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung

  • Einhaltung von Rechtsvorschriften

    Alle Leistungen im Bereich der Abfallentsorgung unterliegen den zur Zeit der Auftragsdurchführung gültigen Gesetzen und Vorschriften, insbesondere dem Abfallrecht, dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, den untergesetzlichen Regelwerken und Verordnungen und Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung. Beide Vertragspartner sind verpflichtet, diese zu beachten.

    Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Entsorgung beauftragten Abfälle gemäß den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) insbesondere der Abfallsatzung, nicht dem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen.

  • Einbeziehungspflicht bei Abschluss von Verträgen mit Dritten

    Ist ein Kunde nicht zugleich Abfallbesitzer oder nach dem Gesetz zur Entsorgung Verpflichteter, so ist er verpflichtet, seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe des Gesetzes und dieser AGB auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Nebenpflichten im Hinblick auf den konkreten Leistungsgegenstand handelt. Jeder Kunde haftet AbfallScout gegenüber so, als sei er der Abfallbesitzer.

  • Untersuchungspflicht, Deklaration, Eigentumsübergang

    a. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Entsorgung beauftragten Abfälle entsprechend den zur Zeit der Auftragsdurchführung gültigen Gesetzen und Vorschriften vollständig und richtig zu deklarieren (Abfallart, Schlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), etc.). Bis zur vollständigen Entsorgung der Abfälle bleiben die Abfälle in Eigentum des Kunden. Der Kunde ist insbesondere auch dafür verantwortlich, dass die zu entsorgenden Abfälle keine gefährlichen Abfälle enthalten.

    b. Die Einholung aller gegebenenfalls erforderlicher privaten oder öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegt in der Pflicht des Kunden.

  • Haftung für falsche Deklaration, Fehlbefüllung und Überschreiten des Füllgewichts

    a.) Der Kunde ist verpflichtet, die zur Entsorgung beauftragten Abfälle entsprechend den zur Zeit der Auftragsdurchführung gültigen Gesetzen und Vorschriften vollständig und richtig zu deklarieren (Abfallart, Schlüsselnummer nach der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), etc.). Bis zur vollständigen Entsorgung der Abfälle bleiben die Abfälle in Eigentum des Kunden. Der Kunde ist insbesondere auch dafür verantwortlich, dass die zu entsorgenden Abfälle keine gefährlichen Abfälle enthalten.

    b.) Die Einholung aller gegebenenfalls erforderlicher privaten oder öffentlich-rechtlichen Genehmigungen liegt in der Pflicht des Kunden.
    c.) Der Kunde haftet für jeglichen Schaden und Mehraufwand, der durch eine von ihm zu vertretende falsche oder unvollständige Deklaration des zur Entsorgung beauftragten Abfalls sowie für falsch befüllte Abfallbehälter verursacht wird. Wir behalten uns vor, dem Kunden den entstandenen Schaden und Mehraufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen.

  • Lieferzeit, Verzug

    a.) Soweit nicht ausdrücklich ein Termin von AbfallScout als verbindlich zugesagt wurde, sind Angaben über den Leistungszeitpunkt nicht bindend. Wenn es die Art der Leistung gestattet, ist AbfallScout bzw. dessen Entsorgungspartner zu Teilleistungen berechtigt.

    b.) Verzögert sich die Ausführungs- bzw. Leistungszeit infolge höherer Gewalt, unvorhersehbare Behinderungen durch Dritte und sonstige Umstände, so verlängern sich die Fristen in dem Umfang, der erforderlich ist, die Auswirkungen der höheren Gewalt oder sonstiger Umstände zu überwinden. Wird die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als sechs Wochen verzögert, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

    c.) Versäumt AbfallScout durch dessen Entsorgungspartner die Abholung des gefüllten Behälters zu einem von AbfallScout verbindlich bestätigten Termin, so hat der Kunde AbfallScout durch eingeschriebenen Brief eine angemessene Nachfrist von mindestens 5 Werktagen zur Abholung zu setzen. Erst nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Kunde den Abholungsauftrag gegenüber AbfallScout zurückziehen.

    d.) Das Recht des Kunden, sich aufgrund einer von AbfallScout zu vertretenden wesentlichen und zumindest grob fahrlässigen Pflichtverletzung von dem Vertrag zu lösen, bleibt unberührt.

  • Pflichten des Kunden bei der Gestellung von Behältern

    a.) Der Kunde ist dafür verantwortlich, einen geeigneten Stellplatz für den oder die Behälter bereitstellen und für die gefahrlose Befahrbarkeit der Zufahrtswege zum Stellplatz sorgen. Wenn der oder die Behälter auf öffentlichen Verkehrsflächen aufgestellt werden sollen, ist der Kunde verpflichtet, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung einzuhalten, die erforderlichen behördlichen Genehmigungen einzuholen und für die notwendige Verkehrssicherung, z.B. Beleuchtung, Absperrung, usw., zu sorgen.

    b.) Der Kunde hat sicherzustellen, dass er oder ein bevollmächtigter Vertreter für die Unterzeichnung von Dokumenten (Fahraufträgen, Begleitscheinen, Wiegenoten, etc.), die für den ordnungsgemäßen Transport und/oder die Übernahme bei Abholung erforderlich sind, vor Ort ist. Ist der Kunde oder dessen bevollmächtigter Vertreter nicht vor Ort anzutreffen, gelten die erstellten Dokumente wie Fahraufträge, Begleitscheine und Wiegenoten auch ohne Unterzeichnung des Kunden als anerkannt.

    c.) Angaben zu angenommenen Stoffen in von AbfallScout oder ihren beauftragten Entsorgern erstellten Dokumenten wie Fahraufträge, Begleitscheine und Wiegenoten gelten im Verhältnis zum Kunden als zutreffend. Es bleibt dem Kunden/Vertragspartner jedoch nachgelassen, die Unrichtigkeit der darin festgehaltenen Daten nachzuweisen.

    d.) Der Kunde haftet für Schäden an den für die Abfälle zur Verfügung gestellten Behältern sowie für den Verlust von Behältern.

    e.) Eine Fehl- oder Mehrbefüllung (Überschreitung des maximalen Füllgewichts), die von uns festgestellt und Ihnen mitgeteilt wird, führt zu einer entsprechenden Nachberechnung. Bei Pauschalaufträgen wird bei Überschreitung des angegebenen maximalen Füllgewichts zusätzlich zum Pauschalpreis die über das Füllgewicht hinausgehende Abfallmenge nach Gewicht berechnet.

  • Der Kunde ist ferner dafür verantwortlich, dass

    • Behälter nur mit der im Auftrag angegebenen Abfallart befüllt werden, das angegebene maximale Höchstgewicht nicht überschritten wird, die Befüllung nicht über die Ladekante hinausragt und die Befüllung sachgerecht und gleichmäßig erfolgt und sich beim Transport nicht wesentlich verlagert;
    • Behälter während der Standzeit nicht abhanden kommen, beschädigt oder über das mit der vertragsgemäßen Nutzung üblicherweise verbundene Maß hinaus verunreinigt oder abgenutzt werden;
    • bei der Lieferung und Abholung Stellplätze frei zugänglich sind, so dass Schäden beim Befahren von Grundstücken, einschließlich der Zufahrtswege und des Stellplatzes, bei der Abholung nicht zu befürchten sind;
    • es aufgrund ungeeigneter Zufahrtswege oder Stellplätze bei Lieferung und Abholung der Behälter nicht zu Schädigungen der Behälter und/ oder des Lkw kommt;
    • die zur Übernahme notwendigen Beförderungs- und Begleitpapiere, wie Deklaration nach Abfallschlüsseln; ggf. Entsorgungsnachweis, etc. für AbfallScout bzw. dessen Entsorgungspartner bereitliegen und die Abholung von einem Entsorgungspartner durch Unterschrift bestätigt werden kann.

    Kann der Container durch Verschulden des Kunden nicht aufgestellt, abgeholt oder wegen Überladung transportiert werden bzw. liegen andere durch ihn verschuldete Gründe vor, fällt eine Transportpauschale in Höhe des im Auftrag vereinbarten Transportpreises für die entstandene Leerfahrt an.

    Folgende Gründe können eine Leerfahrt verursachen:

    es fehlt die Stellgenehmigung bei Stellung des Containers auf öffentlichen Grund, es ist kein ausreichender Platz für die Stellung des Containers vorhanden, der vorgesehene Platz für die Stellung ist nicht erreichbar bzw. nicht geeignet, Durchfahrten oder der Untergrund lassen eine Befahrung mit einem LKW nicht zu, der Container ist bei Abholung blockiert (parkende Fahrzeuge, verschlossene Tore oder andere Hindernisse), der Container wurde durch den Kunden umgestellt und ist nicht mehr mit dem LKW erreichbar, der Container ist über die Ladekante hinaus befüllt (Überladung).

§5 Vertragsabschluss

  • Mit dem Klicken des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" gibt der Kunde ein bindendes Angebot ab oder nimmt ein Angebot verbindlich an. AbfallScout kann das verbindliche Angebot durch Auftragsbestätigung, Rechnungsstellung oder Durchführung des Auftrages annehmen. Der Vertragsabschluß ist nur entsprechend den in §8 dargestellten gesetzlichen Widerrufsrechten widerruflich, im Übrigen unwiderruflich. Gesetzliche oder vertragliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
  • AbfallScout ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch Entsorgungspartner als Subunternehmer erbringen zu lassen. Diese erbringen die Leistung selbständig und in eigener Verantwortung unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften. AbfallScout ist außerdem berechtigt, jederzeit einen Wechsel des Entsorgungspartners vorzunehmen.
  • Bei regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, so genannten „Turnusaufträgen“ können beide Parteien den Vertrag ohne Nennung von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen. Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erklärt werden.

§6 Zahlungsbedingungen

  • Die angebotenen Preise sind bindend und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Die Preise gelten für die angegebene Leistungsart und Leistungsadresse (Anfallstelle).
  • Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
  • AbfallScout akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten. Soweit AbfallScout eine gültige E-Mail-Adresse des Kunden vorliegt, erfolgt der Versand der Rechnung per E-Mail.
  • Es gelten die im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges.
  • Falls dem Kunden für einzelne Zahlungsarten ein Skonto gewährt wird, ist dies bei der Auswahl der Zahlungsart im Angebot ersichtlich und wird bei der Endabrechnung durch AbfallScout berücksichtigt.
  • Wählt der Kunde die Zahlungsart Kreditkarte, so ist AbfallScout GmbH berechtigt, sowohl einen Sicherheitseinbehalt als auch die Endabrechnung über den Kreditkartenanbieter zu autorisieren und abzubuchen.
  • Sofern der Kunde eine Stornierung eines Auftrages zu verantworten hat, werden dadurch entstandene Verwaltungskosten in Höhe von jeweils 20,00 € zuzüglich Umsatzsteuer dem Kunden von AbfallScout in Rechnung gestellt. Bei einer Stornierung kann AbfallScout darüber hinaus entstandene Kosten gegenüber dem Kunden geltend machen.
  • Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so ist AbfallScout berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den anteiligen Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen einer Preisänderung nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Angebot und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.
  • Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von AbfallScout anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§7 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Privatkunden haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Durch Bestätigung dieser AGB ist AbfallScout der Belehrungs- und Informationspflicht nachgekommen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses jedoch nicht vor Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Fax, Email).

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

AbfallScout GmbH
Erbacher Straße 23
65343 Eltville am Rhein
Telefon 06123 / 7501 – 510
Telefax 06123 / 7501 – 511
Email: info@abfallscout.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Containerdienstleistung:

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung nur verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen.

Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen.

Warensendung:

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns

AbfallScout GmbH
Erbacher Straße 23
65343 Eltville am Rhein

zurückzusenden oder zu übergeben.

Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

§8 Haftung

Sollte AbfallScout - aus welchem Grund auch immer - zum Schadensersatz verpflichtet sein, so beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf 5% der vereinbarten Vergütung an AbfallScout aus dem betroffenen Vertragsverhältnis. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AbfallScout beruhen.

§9 Datenschutz

AbfallScout verarbeitet die von dem Kunden mitgeteilten Daten ausschließlich für den Zweck, einen mit AbfallScout geschlossenen Dienstleistungsvertrag durchzuführen.

Die Verarbeitung der Daten umfasst deren Erhebung und Speicherung durch AbfallScout sowie die Übermittlung an die mit AbfallScout vertraglich verbundenen Dritten, soweit die Erhebung, Speicherung und/oder Übermittlung für den Abschluss, die inhaltliche Ausgestaltung und die Erfüllung eines Dienstleistungsvertrages erforderlich ist.

Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte, insbesondere auch für Zwecke der Beratung, Werbung und Marktforschung ist ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht dazu sein ausdrückliches Einverständnis erklärt.

Unsere Datenschutzerklärung ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen gleichwohl wirksam. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung nach Treu und Glauben durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Wiesbaden. Die vorliegende Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur für Kaufleute im Sinne des § 1 HGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den CombiSack mit Entsorgung

  1. 1. Mit dem Kauf ist der CombiSack in Ihr Eigentum übergegangen. Wenn Sie den CombiSack mit Entsorgung gekauft haben, sind im Kaufpreis bereits die Abholung des befüllten CombiSacks sowie die fachgerechte Verwertung des Abfalls und des gebrauchten CombiSacks enthalten.
  2. Das darf in den CombiSack:
    • Bauschutt wie z.B. Mauerbruch, Ziegel, Steine, Mörtel, Beton, Keramik, Fliesen, Kacheln, Gips.
      oder
    • Bodenaushub wie z.B. Mutterboden, unbelasteter Erdaushub und Sand.
      oder
    • Gemischte Abfälle wie z.B. Kunststoffe, Styropor, Glas, Metall, Verbundstoffe, Folien, Gipskarton, Dämmung, Isolierreste (schadstofffrei), Papier, Sperrmüll und Holz (kein behandeltes Holz und kein Elektroschrott).
      oder
    • Grünabfälle wie z.B. Astholz, Baumschnitt, Fallobst, Grasschnitt, Laub, Rasenschnitt, Sträucher, Stroh, Unkraut (keine Speisereste, keine anderen Materialien).
  3. Das darf grundsätzlich nicht in den CombiSack:
    • Flüssige Abfälle (zum Beispiel Säuren, Laugen, Öle, Kraftstoffe, nicht ausgehärtete Farben und Lacke), Pflanzenschutzmittel, Batterien sowie andere Sonderabfälle, Tierkadaver, behandeltes oder teerhaltiges Holz (zum Beispiel Eternitplatten), teer- oder asbesthaltige Abfälle (zum Beispiel Eternitplatten), Hausmüll, Eisenbahnschwellen.
  4. Die Abholung erfolgt werktags in der Regel innerhalb von 3 Tagen nach Beauftragung von AbfallScout zur Abholung des CombiSacks. AbfallScout ist berechtigt, die Abholung durch Entsorgungspartner als Subunternehmer erbringen zu lassen. Diese erbringen die Leistung selbständig und in eigener Verantwortung unter Beachtung der einschlägigen Rechtsvorschriften.
  5. Der CombiSack muss verschlossen, freistehend und termingerecht bereitgestellt werden. Er darf keine Schäden aufweisen, die ein Reißen oder Platzen beim Abtransport hervorrufen können. Die Abholung kann nur an einer Bordsteinkante oder einer mit LKW befahrbaren, befestigten Grundstückfläche erfolgen. Der CombiSack darf höchstens mit 1.000 kg Abfällen befüllt werden. Bei Bauschutt und Bodenaushub darf der CombiSack wegen des spezifischen Gewichts nur zur Hälfte befüllt werden.
  6. Der Eigentümer stellt als Abfallbesitzer sicher, dass in den CombiSack nur zulässige Abfälle (siehe oben) gefüllt werden. Bis zur Entsorgung der Abfälle trägt der Abfallbesitzer die Verantwortung für den befüllten CombiSack und haftet insbesondere dafür, dass der CombiSack nicht mit Schadstoffen oder Abfällen befüllt ist, die die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen, Tiere und Pflanzen gefährden oder Gewässer und Böden schädlich beeinflussen. Entsprechende Folgeschäden gehen zu Lasten des Abfallbesitzers.
  7. Bei Verstoß gegen die vorstehend genannten Bedingungen ist die AbfallScout GmbH berechtigt, die Abholung des CombiSacks zu unterlassen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Benutzungsentgelts entsteht hierdurch nicht. Die AbfallScout GmbH behält sich darüber hinaus vor, Schadensersatzansprüche gegen den Eigentümer des CombiSacks geltend zu machen.

Mit Zahlung des Benutzungsentgeltes erkennt der Käufer die in diesem Informationsblatt enthaltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.

Stand 2017