Containerbefüllung
Was darf in den Container?
Den Container dürfen Sie grundsätzlich nur mit der Abfallart befüllen, für die Sie den Behälter bei AbfallScout bestellt haben, ansonsten wird ggfs. Mehraufwand berechnet:
Container für Baustellenabfälle: Holz, Folien, Paletten, Kabelreste, Dämmstoffe, Kunststoffe, Teppichreste, Verpackungen, Papier und Pappe, Isoliermaterial, Gipskartonplatten, Rohre aus Kunststoff
Container für Mischmüll: Holz, Folien, Kehricht, Textilien, Stoffreste, Kunststoffe, Drucketiketten, Verbundmaterialien, Verpackungsmaterialien, Papier und Papiersäcke, Spielzeug ohne Elektronik
Container für Sperrmüll: Holz, Matratzen, Fahrräder, Kinderwagen, Bettgestelle, Türen ohne Glas, Fenster ohne Glas, Sperriger Hausrat, Einrichtungsgegenstände, Möbel (Haus und Garten)
Container für Metallschrott: Rohre, Gasherde, Armaturen, Gussteile, Dachrinnen, Fahrräder, Schubkarren, Metalltüren, Metallbänder, Kleineisenteile, Heizkörper (entleert), Kohleöfen (ohne Steine)
Container für Beton, Steine, Fliesen: Dachziegel, Waschbecken, Betonabbruch, Steinabbruch, Ziegelsteine, Fliesen und Kacheln, Toilettenschüsseln, Mörtel- und Putzreste
Container für Papier, Pappe und Kartonagen (PPK): Bücher, Prospekte, Zeitungen, Eierkartons, Zeitschriften, Büro- und Schreibpapier, Papiersäcke und -tüten, Aktenordner und Hefter aus Hartpappe, Kartons und Obststeigen aus Altpapier
Container für Grünschnitt: Laub, Stroh, Unkraut, Astholz, Fallobst, Rasenmaat, Sträucher, Grasschnitt, Baumschnitt, Äste bis 15 cm Aststärke
Container für Erdaushub: Lehm, Sand, Steine, Tonboden, Mutterboden, Grasboden ohne Grasnarbe
Container für Altholz: Balken, Türen, Fenster, Bretter, Fußböden, Furnierholz, Gartenzäune, Möbel aus reinem Holz, Paletten & Transportkisten, Altholz Kategorie AI bis AIII
Was darf nicht in den Container?
Unabhängig von der Abfallart dürfen in den Containern keine gefährlichen Stoffe, Sondermüll oder flüssige Abfälle entsorgt werden. Dazu gehören beispielsweise asbesthaltige Stoffe, Autobatterien, Farben, Lacke, Spraydosen, Kondensatoren, Leuchtstoffröhren, kontaminierte Böden oder Hölzer, Isolier-, Glas- und Steinwolle, Kühlschränke, Altöl etc. Solche Abfälle müssen separat entsorgt werden. Auskunft hierzu erteilt Ihnen das örtliche Umweltamt. Lebensmittel und verderbliche Ware entsorgen wir nicht.
Hier noch einmal eine kurze Übersicht, was beispielsweise nicht in die jeweiligen Container gehört:
Container für Baustellenabfälle: Batterien, Glaswolle, Klebereste, Gummireifen, Ölradiatoren, Lösungsmittel, Ölhaltige Abfälle, Teerhaltige Baustoffe, Farb- und Lackabfälle, asbesthaltige Baustoffe
Container für Mischmüll: Glas, Altreifen, Spraydosen, Gasflaschen, Speisereste, Elektroschrott, Gartenabfälle, gefüllte Farb- und Lackeimer, krankenhausspezifische Abfälle
Container für Sperrmüll: Autoteile, Bauschutt, Autoreifen, Elektrogeräte, Gartenabfälle, Kühlschränke, gefährliche Stoffe, Glas und Glasbehälter, Ölöfen/ Heizöltanks, Wasch- und Spülmaschinen
Container für Metallschrott: Glas, Batterien, Gasflaschen, Elektrogeräte, Felgen mit Reifen, Öltanks mit Anhaftungen, nichtmetallische Abfälle, Ölfässer mit Anhaftungen
Container für Beton, Steine, Fliesen: Holz, Folien, Metalle, Kunststoffe, Leichtbaustoffe, Isolier- und Dämmstoffe, Papier- und Tapetenreste, Porenbetonsteine (Ytong), Gips- und Gipskartonplatten
Container für Papier, Pappe und Kartonagen (PPK): Tapeten, Windeln, Styropor, Pappgeschirr, Fotos und Fotopapier, Hefter aus Kunststoff, Verpackungen aus Kunststoff, stark verschmutzte Papiere und Kartonagen, Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
Container für Grünschnitt: Bauhölzer, Jägerzaun, Speisereste, Wurzelstöcke, lackierte Hölzer, teerhaltiges Holz, pilzbefallene Hölzer
Container für Erdaushub: Asphalt, Mauerwerk, Betonabbruch, Ziegelsteine, Mörtel- und Putzreste, durch Fette, Öle, Säuren, Laugen oder ähnliche chemische Verbindungen verunreinigter Boden
Container für Altholz: Brandholz, Wurzelstöcke, Bahnschwellen, Türen mit Glas, Fenster mit Glas, Altholz Kategorie AIV, Altholz aus dem Wasserbau, teerhaltiges Holz (Leitungsmasten), mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Holz mit anderen Anhaftungen wie z.B. Kunststoff
Was sollte ich in getrennten Containern entsorgen?
Wenn Sie größere Mengen Altmetall, Bauschutt, Erdaushub, Gartenabfall oder Holz aussortieren können, lohnt sich in der Regel ein weiterer Container für die spezielle Abfallart. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein.
Wie voll darf ich den Container beladen?
Die Befüllung darf maximal bis zur Ladekante erfolgen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Befüllung gleichmäßig erfolgt und sich beim Transport nicht wesentlich verlagern kann. Das maximale Füllgewicht des Containers darf nicht überschritten werden.
Wie kann ich ungewolltes Mitbefüllen durch Dritte vermeiden?
Lassen Sie den Container möglichst auf Ihrem Privatgrund abstellen und sichern Sie ihn gegebenenfalls mit einem Bauzaun. Befüllen Sie den Container zügig und beauftragen Sie AbfallScout mit der Abholung, wenn Sie fertig sind.
Wie entsorge ich Sondermüll (z. B. Asbest, Farben, Mineralfasern, kontaminiertes Holz)?
Das örtliche Umweltamt erteilt Ihnen Auskunft. Sie können sich jedoch auch mit uns in Verbindung setzen, wir werden gerne eine Lösung für Sie finden.
Was ist eine AVV-Nummer?
Die AVV-Nummer eine 6-stellige Abfallschlüsselnummer. Sie ist Bestandteil der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) und dient zur Bezeichnung von Abfällen und der Einstufung von Abfällen nach ihrer Überwachungsbedürftigkeit.



