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Entsorgung von Altholz, gemischt (AII-AIII)
Was darf rein?
- Bretterschalungen aus dem Innenbau
 - Türblätter und Zargen von Innentüren
 - Möbel mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung (verleimt, beschichtet, gestrichen, lackiert)
 - Paneelen
 - Zierbalken
 - Dielen
 - Deckenpaneele
 - Furnierholz
 - Möbel aus reinem Holz
 - Paletten & Transportkisten
 - Altholz Kategorie AI bis AIII (naturbelassen)
 
Was darf nicht rein? *
- Brandholz
 - Wurzelstöcke
 - Bahnschwellen
 - Türen mit Glas
 - Fenster mit Glas
 - Altholz Kategorie AIV
 - Altholz aus dem Wasserbau
 - Teerhaltiges Holz (Leitungsmasten)
 - Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz
 - Holz mit anderen Anhaftungen wie z.B. Kunststoff, Glas, Metall, etc.
 
AVV 170201
                                * Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Altholz, gemischt (AII-AIII) weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
 Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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