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65195 Wiesbaden

Entsorgung von Bauschutt verunreinigt max 20%

Was darf rein?

  • Als Bauschutt verunreinigt wird alles eingestuft, was nicht als Bauschutt rein eingestuft werden kann, da es mit Fremdstoffen (max 20%), wie z.B. Holz, Kunststoff, Isolierung, Verputz, Gipsstaub etc. vermischt ist.

Was darf nicht rein? *

  • Holz
  • Gips- und Gipskartonplatten
  • Leichtbaustoffe
  • Kunststoffe
  • Heraklit
  • Metalle
  • Folien
  • Sondermüll jeglicher Art
  • teerhaltiger Straßenaufbruch
  • Glas- und Steinwolle
  • Dämmstoffe
  • Styropor

AVV 170107

Bild Bauschutt verunreinigt max 20%

Wichtige Kundeninformation:
Entsorgung von Dämmmaterialien aus Styropor ab 01.10.2016 » mehr erfahren...

* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Bauschutt verunreinigt max 20% weitere Container für die anderen Abfallarten.

Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.

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