Guten Tag. Möchten Sie sich Einloggen oder als Neukunde anmelden?

Häufig gestellte Fragen

Behältersortiment

  1. Welche Behältertypen hat AbfallScout im Sortiment?

    Das Sortiment von AbfallScout umfasst die gängigen Behältertypen von 1m³ bis 36m³:CombiSack (Big Bag): Für die Entsorgung von Kleinmengen empfehlen wir unseren CombiSack. Der CombiSack hat ein Füllvolumen von 1m³ und bietet sich an für die Entsorgung von Bauschutt, Mischmüll, Grünschnitt oder Erdaushub.

    Mülltonnen: Umleerbehälter oder Müllgroßbehälter werden für die regelmäßige Entsorgung von Mischmüll und Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) eingesetzt. Wir bieten Umleerbehälter in den Größen 240 Liter und 1100 Liter.

    Absetzcontainer: Unsere Absetzcontainer haben ein Füllvolumen von 5m³, 7m³ und 10m³. Absetzcontainer sind grundsätzlich für die Entsorgung aller Abfallarten und Mengen geeignet, also für die Entsorgung von Altholz, Baustellenabfall, Bauschutt, Erdaushub, Grünschnitt, Gewerbeabfall, Metallschrott, Mischmüll, Papier oder Sperrmüll.

    Abrollcontainer: Abrollcontainer werden meist für große Abfallmengen genutzt. Diesen Containertyp bieten wir in der Größe 36m³ an für die Entsorgung von Altholz, Baustellenabfall, Grünschnitt, Gewerbeabfall, Metallschrott, Mischmüll, Papier oder Sperrmüll.

    Selbstpresscontainer: Selbstpresscontainer kommen überall dort zum Einsatz, wo größere Mengen an Wertstoffen, Restmüll oder hausmüllähnlichem Gewerbeabfall anfallen. Wir bieten Selbstpresscontainer mit einem Füllvolumen von 20m³ für die Entsorgung von Mischmüll sowie von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) an.

  2. Was ist ein CombiSack?

    Der CombiSack von AbfallScout ist ein Big Bag, der als Abfallsack, Entsorgungssack, Bauschuttsack oder Bauschutttasche vielseitig einsetzbar ist. Der CombiSack

    • kann für die Entsorgung von Bauschutt, Aushub, Grünschnitt oder Mischmüll genutzt werden.
    • ist speziell für private Haushalte und für das Kleingewerbe geeignet.
    • besteht aus reißfestem PVC, ist vielseitig verwendbar, robust und äußerst praktisch.
    • lässt sich blitzschnell zu einer kleinen Mulde aufstellen und oben verschließen.
    • hat ein Kubikmeter (1.000 Liter) Fassungsvermögen und kann mit einem Gewicht von 1.000 kg befüllt werden.
    • wird Ihnen per Post zugeschickt. Nach der Befüllung können Sie die Abholung bei uns beauftragen.
    • Die Entsorgungskosten sind bereits im Kaufpreis enthalten!
  3. Was ist ein Absetzcontainer?
    Ein Absetzcontainer, auch Absetzmulde oder einfach Mulde genannt, ist ein Behälter mit ebener Unterseite und symmetrischem oder asymmetrischem Aufbau. Der Behälter wird seitlich mit vier Ketten befestigt und so von einem LKW aufgenommen. Der Vorteil zum Abrollcontainer ist einerseits der geringere Platzbedarf, andererseits kann dieser auch auf leicht unebenen Flächen (z. B. einer Wiese) abgestellt werden.
  4. Was ist ein Abrollcontainer?
    Ein Abrollcontainer ist ein Container auf Rollen, dessen Unterrahmen genormt ist. Der Behälter besitzt auf der Rückseite Flügeltüren zum ebenerdigen Einstieg. An der Vorderseite befindet sich ein Haken, über den der Abrollcontainer von einem LKW aufgenommen werden kann.
  5. Was ist ein Selbstpresscontainer?
    Presscontainer sind die ideale Lösung, wenn das Abfallvolumen aufgrund geringer Lagerkapazitäten schnell reduziert werden muss, denn Presscontainer zerkleinern und verdichten die Abfälle durch eine integrierte hydraulische Pressvorrichtung. Die Verdichtungsleistung beträgt ca. 1:4. Für die Inbetriebnahme ist ein Starkstromanschluss von 400 V/ 50 Hz erforderlich.
  6. Welche Behältergröße gibt es?
    Wir bieten den CombiSack mit 1 m³, kleine und große Mülltonnen mit 240 l und 1100 l, Absetzcontainer mit 5 m³, 7 m³ und 10 m³, Abrollcontainer mit 36 m³ und Selbstpresscontainer mit 20 m³ an.
  7. Welche Maße haben die Container?

    Welche Maße haben die Container?

    Die Containermaße variieren je nach Hersteller und Fabrikat.Diese Tabelle enthält Richtwerte:

    Containertyp Absetzcontainer Abrollcontainer Selbstpresscontainer
    5 m³ 7 m³ 10 m³ 36 m³ 20 m³
    Höhe 1,20 m 1,50 m 1,80 m 2,40 m 2,55 m
    Breite 1,65 m 1,65 m 1,65 m 2,35 m 2,40 m
    Tiefe 3,25 m 3,50 m 3,75 m 6,70 m 6,30 m
    Volumen 5 m³ 7 m³ 10 m³ 36 m³ 20 m³
    Maximales Füllgewicht 6,0 t 6,0 t 6,0 t 9,0 t
  8. Welche Containergröße sollte ich nehmen?

    Das hängt natürlich von Ihrer Abfallmenge ab. Für schwere Abfälle wie Bauschutt oder Erdaushub empfehlen wir 5 m³ Container oder 7 m³ Container. Denn größere volle Container überschreiten häufig das maximale Füllgewicht bzw. das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge, die die Container abholen.Bei Sperrmüll oder Mischmüll empfehlen wir 10 m³ Container.

    Für größere Abfallmengen empfehlen wir unsere Abrollcontainer mit 36 m³.

    Für Gewerbebetriebe empfehlen wir für stark zu verdichtende Abfallarten wie Mischmüll oder Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) unsere Selbstpresscontainer.

    Fall Sie nicht sicher sind, welcher Behältertyp der Richtige für Sie ist, rufen Sie uns einfach an. Unsere Mitarbeiter beraten Sie gern.

  9. Was mache ich, wenn ich eine Behältergröße brauche, die AbfallScout nicht anbietet?
    Setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Wir bemühen uns umgehend um eine Lösung.

Bestellung

  1. Wie bestelle ich einen Container?
    Bei AbfallScout können Sie online oder telefonisch bestellen. Klicken Sie auf der Startseite von AbfallScout im Menü links oben auf die Abfallart, die Sie entsorgen möchten. Wählen Sie dann die Postleitzahl der Anfallstelle und das entsprechende Angebot für Ihren Wunschcontainer aus. Um den gewählten Container zu bestellen, legen Sie diesen einfach in den Einkaufswagen und gehen Sie dann zur Kasse. Anschließend geben Sie einfach noch den Termin sowie die Liefer- und die Rechnungsadresse an. Bevor Sie die Bestellung endgültig abschicken, erhalten Sie eine detaillierte Übersicht Ihrer Bestellung.
  2. Wieso wird der Behälter in meinem PLZ-Gebiet nicht angeboten?
    AbfallScout arbeitet bundesweit mit einem Netzwerk zertifizierter Entsorgungsfachbetriebe zusammen. Um die vielfältigen Angebote unserer Entsorgungspartner unter einen Hut zu bringen, haben wir uns bei AbfallScout auf Standardleistungen wie die Entsorgung über Absetzcontainer und Abrollcontainer konzentriert. Die Entsorgung über CombiSack, Umleerbehälter und Selbstpresscontainer wird in den meisten Orten ebenfalls angeboten.
  3. Was bedeutet "Anfallstelle"?
    Als Anfallstelle wird der Lieferort bzw. die Adresse bezeichnet, an die der Container geliefert werden soll und an der der Abfall anfällt.
  4. Muss die Anfallstelle in meinem Wohnort liegen?
    Die Anfallstelle muss nicht in Ihrem Wohnort liegen. Wir entsorgen deutschlandweit.
  5. Wie schnell wird der Container geliefert?

    Zwischen dem Eingang Ihrer Bestellung und der Auslieferung des Abfallcontainers sollte mindestens ein Werktag (Mo. – Fr.) liegen. Bestellen Sie den Container daher bitte mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Liefertermin. Sollten Sie es trotzdem einmal sehr eilig haben, dann rufen Sie uns bitte an und wir werden für Sie gerne eine Lösung finden.Der 1000 l CombiSack wird Ihnen per Post zugestellt. Zwischen Bestell- und Zustelldatum liegen nach Zahlungseingang in der Regel drei Werktage.

  6. Wie lange kann ich den Container stehen lassen?
    Wenn Sie bei Ihrer Bestellung kein Abholdatum angegeben haben, wird Ihr Container nach 30 Tagen automatisch abgeholt. Sie werden ca. eine Woche vor Ablauf der 30 Tage an den Abholtermin per Email erinnert und haben dann noch mal die Möglichkeit den Abholtermin bis zu maximal 30 Tage zu verlängern. Unsere Container stehen Ihnen immer einige Tage mietfrei zur Verfügung. Im Anschluss fällt eine Mietgebühr pro Tag an bis zu dem Termin, den Sie in "Mein Konto" als Abholdatum angeben haben oder bis zu dem automatisch gesetzten Abholtermin von 30 Tagen/60 Tagen wenn Sie kein Abholtermin setzen.
  7. Wer kann bei AbfallScout bestellen?
    Der Service von AbfallScout richtet sich grundsätzlich an alle Kunden, egal ob Sie 1 m³ oder 1.000 m³ über uns entsorgen. AbfallScout ist verlässlicher Partner für Privatkunden, Gewerbe, Handel, Industrie und Kommunen.
  8. Kann ich mehrere Container auf einmal bestellen?
    Natürlich können Sie auch mehrere Container bestellen. Bei größeren Baumaßnahmen oder einer Wohnungsauflösung macht es Sinn, den anfallenden Abfall zu trennen und je einen Container für die anfallenden Abfallarten zu bestellen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine eMail, falls Sie Fragen haben, wir beraten Sie gerne.
  9. Was bedeutet "Preis nach Gewicht"?

    „Preis nach Gewicht" bedeutet, dass der Container auf einer geeichten Waage verwogen wird und Sie nach Abfallgewicht zuzüglich Transport und Miete bezahlen.

  10. Kann ich im Auftrag eines Dritten bestellen?

    Ja, Sie können bei AbfallScout im Auftrag eines Dritten, also für Verwandte und Bekannte oder eigene Kunden bestellen.Bitte beachten Sie jedoch: Ist ein Kunde nicht zugleich Abfallbesitzer oder nach dem Gesetz zur Entsorgung Verpflichteter, so ist er verpflichtet, seine Rechtsbeziehung zu dem Abfallbesitzer nach Maßgabe des Gesetzes und unserer AGB auszugestalten, insbesondere soweit es sich um Pflichten im Hinblick auf die Abfalldeklaration, die Einhaltung der Rechtsvorschriften in der jeweils gültigen Fassung und die sonstigen Nebenpflichten im Hinblick auf den konkreten Leistungsgegenstand handelt. Jeder Kunde haftet AbfallScout gegenüber so, als sei er der Abfallbesitzer.

  11. Wie kann ich bei der Entsorgung Geld sparen?

    Sie können bei der Entsorgung Geld sparen, wenn Sie die Abfallarten sortenrein trennen, das ist meist günstiger. Trennt man vor der Entsorgung beispielsweise Holz von Baumischabfall, so ist dies letztendlich für Sie günstiger. Reiner Bauschutt ist ohne Mischmaterialien (z. B. Kabel, Holz) am günstigsten.Bestellen Sie einfach mehrere kleinere Abfallcontainer – jeweils einen Container für jede zu entsorgende Abfallart. So senken Sie die Kosten für die Abfallentsorgung und sparen Geld!

Registrierung und Anmeldung

  1. Muss ich mich registrieren, um einen Container zu bestellen?

    Ja, als Neukunde ist die Eingabe Ihrer Daten erforderlich, wenn Sie bei AbfallScout eine Bestellung aufgeben möchten.Wenn Sie einmal bei AbfallScout registriert sind, brauchen Sie sich zukünftig nur noch auf der Startseite anzumelden und bei weiteren Bestellungen Ihre Rechnungsadresse oder Bankverbindung nicht mehr eingeben. Sie erhalten einen eigenen Bereich bei AbfallScout, nämlich "Mein Konto". Dort können Sie den Status Ihrer laufenden Bestellungen einsehen, einen Abholtermin für Bestellungen angeben, Ihre Bestellhistorie ansehen und Ihre persönlichen Daten aktualisieren.

  2. Welche Vorteile bietet mir die Registrierung bei AbfallScout?

    Als registrierter Kunde können Sie schnell und einfach

    • den Status Ihrer laufenden Bestellungen einsehen,
    • Bestellungen widerrufen,
    • einen Abholtermin für Bestellungen eingeben,
    • Ihre Bestellhistorie einsehen,
    • Ihre Adressdaten und Bankverbindung aktualisieren.

Aufstellung

  1. Wo darf ein Container stehen?
    Aufstellen der Abfallcontainer auf öffentlichem Grund
    Falls der Abfallcontainer auf öffentlichem Grund bzw. öffentlicher Straße aufgestellt werden soll, benötigen Sie in der Regel eine gesonderte Stellgenehmigung. Diese ist bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung erhältlich. Sie müssen diese selbstständig erwerben und tragen die anfallenden Gebühren hierzu. Die Aufstellung muss an einem sicheren Ort geschehen, die Verkehrsvorschriften nach StVO (Absperrung/ Beleuchtung) sind einzuhalten.Aufstellen der Abfallcontainer auf Ihrem Grundstück
    Wenn der Abfallcontainer auf Ihrem eigenen Grundstück (z.B. Garageneinfahrt) aufgestellt werden soll, muss ausreichend Platz, eine problemlose Lkw-taugliche Zufahrt und zum Abstellen der Abfallcontainer ein fester Untergrund vorhanden sein. Sollten Sie unsicher sein, ob eine problemlose Zufahrt möglich ist, setzen Sie sich bitte mit unseren Mitarbeitern vor Auftragserteilung in Verbindung.Aufstellorte dürfen grundsätzlich nicht unter niedrigen Bäumen oder hinter Kraftfahrzeugen liegen.
  2. Was muss ich beim Aufstellen des Containers beachten?

    Stellen Sie sicher, dass Ihre Ein- bzw. Zufahrt lang und breit genug ist für den Container und eventuell auch den LKW, der den Container bringt. Die Container selbst sind je nach Containertyp zwischen ca. 1,65 Meter und 2,40 Meter breit, der LKW ist jedoch ca. 3,00 Meter breit. Die Zufahrt sollte daher mindestens eine Breite von 3,50 Meter oder mehr haben.Die Länge der Container variiert je nach Containertyp zwischen 3 und 7 Meter. Allerdings benötigt der LKW, der den Container nach hinten absetzt, ebenfalls zwischen 6 und 10 Meter Platz, so dass insgesamt mindestens 10 bis 15 Meter freigehalten bzw. abgesperrt werden sollten.

    Neben der Breite und der Länge ist auch die Höhe relevant. Achten Sie bitte auf die lichte Höhe und störende Elemente wie Schilder, Lampen oder Leuchtreklamen.

    Die zu befahrenden Flächen müssen befestigt und tragfähig sein. Empfindliche Wegebeläge sind nicht geeignet, um mit einem LKW befahren zu werden. Ein gefüllter Container ist um einiges schwerer als ein leerer Container, deshalb ist ein standfester Untergrund erforderlich.

  3. Darf ich den Container verrücken oder drehen?
    Sie sollten den Container dort belassen, wo der LKW ihn abgesetzt hat, damit der LKW den Container auch wieder erreichen und aufnehmen kann. Befüllte Abfallcontainer wiegen meist mehr als eine Tonne und lassen sich dann nicht mehr verschieben.
  4. Wie erhalte ich eine Stellgenehmigung?
    Eine Stellgenehmigung erhalten Sie bei Ihrer Stadt-/Gemeindeverwaltung. Diese Genehmigung müssen Sie selbstständig erwerben und die anfallenden Gebühren hierzu tragen.
  5. Muß ich bei Lieferung des Containers vor Ort sein?
    Wenn Sie den Container auf öffentlichem Grund stellen müssen, sollten Sie bei der Anlieferung unbedingt anwesend sein, um dem Fahrer anzuweisen wo der Container gemäß erforderlicher Genehmigung genau stehen darf.
    Soll der Container auf Ihrem privaten Grundstück abgestellt werden, ist eine persönliche Anwesenheit wünschenswert, aber nicht zwingend notwendig. Bitte sorgen Sie dafür, dass der LKW ungehinderte Zufahrt zu Ihrem Grundstück hat, um den Container absetzen zu können. Wir bitten Sie jedoch die Details sowie die genaue Standortbeschreibung vorher mit uns zu besprechen.
    Kann der Container durch Ihr Verschulden nicht aufgestellt werden bzw. liegen andere durch Sie verschuldete Gründe vor, so dass der Container nicht aufgestellt werden kann, fällt zu der eigentlichen Abrechnung eine Transportpauschale in Höhe des im Auftrag vereinbarten Transportpreises für die entstandene Leerfahrt an.

Containerbefüllung

  1. Was darf in den Container?

    Den Container dürfen Sie grundsätzlich nur mit der Abfallart befüllen, für die Sie den Behälter bei AbfallScout bestellt haben, ansonsten wird ggfs. Mehraufwand berechnet:Container für Baustellenabfälle: Holz, Folien, Paletten, Kabelreste, Dämmstoffe, Kunststoffe, Teppichreste, Verpackungen, Papier und Pappe, Isoliermaterial, Gipskartonplatten, Rohre aus Kunststoff

    Container für Mischmüll: Holz, Folien, Kehricht, Textilien, Stoffreste, Kunststoffe, Drucketiketten, Verbundmaterialien, Verpackungsmaterialien, Papier und Papiersäcke, Spielzeug ohne Elektronik

    Container für Sperrmüll: Holz, Matratzen, Fahrräder, Kinderwagen, Bettgestelle, Türen ohne Glas, Fenster ohne Glas, Sperriger Hausrat, Einrichtungsgegenstände, Möbel (Haus und Garten)

    Container für Metallschrott: Rohre, Gasherde, Armaturen, Gussteile, Dachrinnen, Fahrräder, Schubkarren, Metalltüren, Metallbänder, Kleineisenteile, Heizkörper (entleert), Kohleöfen (ohne Steine)

    Container für Beton, Steine, Fliesen: Dachziegel, Waschbecken, Betonabbruch, Steinabbruch, Ziegelsteine, Fliesen und Kacheln, Toilettenschüsseln, Mörtel- und Putzreste

    Container für Papier, Pappe und Kartonagen (PPK): Bücher, Prospekte, Zeitungen, Eierkartons, Zeitschriften, Büro- und Schreibpapier, Papiersäcke und -tüten, Aktenordner und Hefter aus Hartpappe, Kartons und Obststeigen aus Altpapier

    Container für Grünschnitt: Laub, Stroh, Unkraut, Astholz, Fallobst, Rasenmaat, Sträucher, Grasschnitt, Baumschnitt, Äste bis 15 cm Aststärke

    Container für Erdaushub: Lehm, Sand, Steine, Tonboden, Mutterboden, Grasboden ohne Grasnarbe

    Container für Altholz: Balken, Türen, Fenster, Bretter, Fußböden, Furnierholz, Gartenzäune, Möbel aus reinem Holz, Paletten & Transportkisten, Altholz Kategorie AI bis AIII

  2. Was darf nicht in den Container?

    Unabhängig von der Abfallart dürfen in den Containern keine gefährlichen Stoffe, Sondermüll oder flüssige Abfälle entsorgt werden. Dazu gehören beispielsweise asbesthaltige Stoffe, Autobatterien, Farben, Lacke, Spraydosen, Kondensatoren, Leuchtstoffröhren, kontaminierte Böden oder Hölzer, Isolier-, Glas- und Steinwolle, Kühlschränke, Altöl etc. Solche Abfälle müssen separat entsorgt werden. Auskunft hierzu erteilt Ihnen das örtliche Umweltamt. Lebensmittel und verderbliche Ware entsorgen wir nicht.Hier noch einmal eine kurze Übersicht, was beispielsweise nicht in die jeweiligen Container gehört:

    Container für Baustellenabfälle: Batterien, Glaswolle, Klebereste, Gummireifen, Ölradiatoren, Lösungsmittel, Ölhaltige Abfälle, Teerhaltige Baustoffe, Farb- und Lackabfälle, asbesthaltige Baustoffe

    Container für Mischmüll: Glas, Altreifen, Spraydosen, Gasflaschen, Speisereste, Elektroschrott, Gartenabfälle, gefüllte Farb- und Lackeimer, krankenhausspezifische Abfälle

    Container für Sperrmüll: Autoteile, Bauschutt, Autoreifen, Elektrogeräte, Gartenabfälle, Kühlschränke, gefährliche Stoffe, Glas und Glasbehälter, Ölöfen/ Heizöltanks, Wasch- und Spülmaschinen

    Container für Metallschrott: Glas, Batterien, Gasflaschen, Elektrogeräte, Felgen mit Reifen, Öltanks mit Anhaftungen, nichtmetallische Abfälle, Ölfässer mit Anhaftungen

    Container für Beton, Steine, Fliesen: Holz, Folien, Metalle, Kunststoffe, Leichtbaustoffe, Isolier- und Dämmstoffe, Papier- und Tapetenreste, Porenbetonsteine (Ytong), Gips- und Gipskartonplatten

    Container für Papier, Pappe und Kartonagen (PPK): Tapeten, Windeln, Styropor, Pappgeschirr, Fotos und Fotopapier, Hefter aus Kunststoff, Verpackungen aus Kunststoff, stark verschmutzte Papiere und Kartonagen, Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle

    Container für Grünschnitt: Bauhölzer, Jägerzaun, Speisereste, Wurzelstöcke, lackierte Hölzer, teerhaltiges Holz, pilzbefallene Hölzer

    Container für Erdaushub: Asphalt, Mauerwerk, Betonabbruch, Ziegelsteine, Mörtel- und Putzreste, durch Fette, Öle, Säuren, Laugen oder ähnliche chemische Verbindungen verunreinigter Boden

    Container für Altholz: Brandholz, Wurzelstöcke, Bahnschwellen, Türen mit Glas, Fenster mit Glas, Altholz Kategorie AIV, Altholz aus dem Wasserbau, teerhaltiges Holz (Leitungsmasten), mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, Holz mit anderen Anhaftungen wie z.B. Kunststoff

  3. Was sollte ich in getrennten Containern entsorgen?
    Wenn Sie größere Mengen Altmetall, Bauschutt, Erdaushub, Gartenabfall oder Holz aussortieren können, lohnt sich in der Regel ein weiterer Container für die spezielle Abfallart. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein.
  4. Wie voll darf ich den Container beladen?
    Die Befüllung darf maximal bis zur Ladekante erfolgen. Bitte achten Sie auch darauf, dass die Befüllung gleichmäßig erfolgt und sich beim Transport nicht wesentlich verlagern kann. Das maximale Füllgewicht des Containers darf nicht überschritten werden.
  5. Wie kann ich ungewolltes Mitbefüllen durch Dritte vermeiden?
    Lassen Sie den Container möglichst auf Ihrem Privatgrund abstellen und sichern Sie ihn gegebenenfalls mit einem Bauzaun. Befüllen Sie den Container zügig und beauftragen Sie AbfallScout mit der Abholung, wenn Sie fertig sind.
  6. Wie entsorge ich Sondermüll (z. B. Asbest, Farben, Mineralfasern, kontaminiertes Holz)?
    Das örtliche Umweltamt erteilt Ihnen Auskunft. Sie können sich jedoch auch mit uns in Verbindung setzen, wir werden gerne eine Lösung für Sie finden.
  7. Was ist eine AVV-Nummer?
    Die AVV-Nummer eine 6-stellige Abfallschlüsselnummer. Sie ist Bestandteil der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) und dient zur Bezeichnung von Abfällen und der Einstufung von Abfällen nach ihrer Überwachungsbedürftigkeit.

Abholung

  1. Wie beauftrage ich AbfallScout mit der Abholung?
    Wenn Sie den Abholtermin nicht bereits bei der Bestellung angegeben haben, melden Sie sich bei AbfallScout an und klicken auf unserer Startseite im Menü in der Kopfleiste auf "Mein Konto". Wählen Sie dort unter "Laufende Bestellungen" die Bestellung, für die Sie die Abholung beauftragen möchten und tragen Sie das Abholdatum ein.
  2. Kann ich die Abholung beim Fahrer beauftragen?
    Nein, der Fahrer ist nicht für die Tourenplanung zuständig, deshalb sollten Sie die Abholung immer über AbfallScout beauftragen.
  3. Muß ich bei Abholung des Containers vor Ort sein?
    Bei der Abholung Ihres Containers sollten Sie vor Ort sein, um diese beim Fahrer zu quittieren. Bitte stellen Sie sicher, für den Fall Ihrer Abwesenheit während der Abholung, dass die Zufahrt zum Container für das Containerfahrzeug gewährleistet ist. Kann der Container durch Ihr Verschulden nicht abgeholt oder wegen Überladung transportiert werden bzw. liegen andere durch Sie verschuldete Gründe vor, fällt zu der eigentlichen Abrechnung eine Transportpauschale in Höhe des im Auftrag vereinbarten Transportpreises für die entstandene Leerfahrt an.
    Sie sollten unter anderem bei der Abholung des Containers vor Ort anwesend sein, um gemeinsam mit dem Fahrer zu prüfen, ob der Container korrekt befüllt wurde. Können Sie oder ein von Ihnen bevollmächtigter Vertreter nicht vor Ort sein, gelten die erstellten Dokumente wie Fahraufträge, Begleitscheine und Wiegenoten auch ohne Ihre Unterzeichnung als anerkannt.

Preise, Bezahlung, Rechnung

  1. Was kostet die Abfallentsorgung?

    Unsere Preise setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen: Transport, Entsorgung und Standmiete zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.Wenn Sie einen Container mit "Abrechnung nach Gewicht des Abfalls" bestellen, sehen Sie im Angebot, wie sich der Preis zusammensetzt. Der Transport beinhaltet die Anlieferung und die Abholung. Die Entsorgungskosten berechnen sich nach dem tatsächlichen Abfallgewicht, d.h. der Container wird auf einer geeichten Waage verwogen. Die Miete berechnet sich nach der Standzeit. Unsere Container stehen Ihnen jedoch immer einige Tage mietfrei zur Verfügung. Im Anschluss fällt eine geringe Mietgebühr pro Tag an. Sie können den Container bis zur Ladekante und dem zulässigen maximalen Füllgewicht befüllen.

  2. Wo finde ich die Preise für die Abfallentsorgung?
    Wählen Sie auf unserer Startseite im Menü auf der linken Seite die Abfallart, die Sie entsorgen möchten. Geben Sie dann die Postleitzahl der Anfallstelle ein und sehen Sie anschließend unsere gesamten Angebote. Um die einzelnen Detailangebote einzusehen, wählen Sie einfach den entsprechenden Behälter aus.
  3. Was muss ich bei Preisvergleichen berücksichtigen?
    Wenn Sie eine telefonische Preisanfrage bei einem Entsorger vornehmen, teilt dieser Ihnen meist Preise ohne Mehrwertsteuer mit. Bei AbfallScout sind alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diesen Unterschied sollten Sie bei Preisvergleichen berücksichtigen.
  4. Muss ich den Container direkt bezahlen?
    Sie bezahlen den Container nicht beim Fahrer, sondern erhalten von AbfallScout, nachdem der Container abgeholt und das tatsächliche Gewicht ermittelt wurde, eine Rechnung per Email zur Begleichung.
  5. Wie kann ich bei AbfallScout den Containerdienst oder die Produkte bezahlen?
    Bei AbfallScout können Sie mit verschiedenen Bezahlfunktionen bezahlen. Neben Vorkasse und der Zahlung per Kreditkarte können Sie die Zahlung per PayPal wählen.
    Details zu den Zahlungsmöglichkeiten »
  6. Erhalte ich eine Bestätigung meiner Bestellung?
    Wenn Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben, erhalten Sie zunächst eine Bestellbestätigung per E-Mail. Wenn wir Ihre Bestellung durchführen können, erhalten Sie eine Auftragsbestätigung per E-Mail.
  7. Muss ich eine Anzahlung leisten?
    Eine Anzahlung müssen Sie bei AbfallScout nicht leisten. Lediglich bei Zahlung per Kreditkarte wird bei der Bestellung zunächst ein Sicherheitseinbehalt auf der Kreditkarte reserviert. Dieser Sicherheitseinbehalt basiert auf einem für die angebotene Leistung kalkulatorisch ermittelten, durchschnittlichen Rechnungsbetrag. Die Belastung der Kreditkarte erfolgt jedoch erst nach Rechnungsstellung mit dem tatsächlichen Endbetrag.
  8. Wie kann ich eine Bestellung widerrufen?

    Privatkunden können ihre Vertragserklärung innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Stornierung eines Auftrages ist bis maximal 3 Werktage vor dem angegebenen Liefertermin für Privatkunden ohne Kosten behaftet, bei einer späteren Stornierung sind vom Kunden die Kosten der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistung zu tragen.Um eine Bestellung zu widerrufen, melden Sie sich bei AbfallScout an und klicken auf unserer Startseite im Menü in der Kopfleiste auf "Mein Konto". Wählen Sie dort unter "Laufende Bestellungen" die Bestellung, die Sie widerrufen möchten und klicken Sie auf den "Storno-Button". Sie erhalten daraufhin eine Bestätigung per E-Mail.

  9. Wann muss ich die Rechnung bezahlen?
    Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Neue Gewerbeabfallverordnung ab 01. August 2017

Die Neuerungen der GewAbfV betreffen alle Abfallerzeuger von gewerblichen Siedlungsabfällen und alle Abfallerzeuger von Bau- und Abbruchabfällen.

Wenn Sie gemischte Abfälle oder Bau- und Abbruchabfälle haben, müssen Sie gemäß der neuen Gewerbeabfallverordnung ab dem 01.08.2017 alles sorteinrein erfassen und dem Recycling zuführen

  1. Wann tritt die Novelle der Gewerbeabfallverordnung (GewAfV) in Kraft?
    Die Gewerbeabfallverordnung wird zum 01. August 2017 in Kraft treten.
  2. Warum tritt die Gewerbeabfallverordnung in Kraft?
    Der Gesetzgeber bezweckt damit, die getrennte Erfassung und das Recycling zu stärken. Damit werden für den Abfallerzeuger und Abfallbesitzer neue Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten relevant.
  3. Was verändert sich durch die neue Verordnung?
    Der Abfallerzeuger wird Aufgefordert sich an die Getrennthaltungspflicht zu halten.
    Das bedeutet für den Abfallerzeuger, es müssen nunmehr neben Papier, Pappen, Kartonagen, Kunststoffen, Glas und Metallen auch Holz, Textilien und sämtliche Bioabfälle getrennt entsorgt werden.
    Ebenfalls muss für Bau- und Abbruchabfälle eine Getrennthaltungspflicht eingehalten werden dazu gehören Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Dämmmaterialien, Bitumengemische, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel und Keramik.
  4. Worauf muss der Kunde in Zukunft achten?
    Zukünftig haben alle Kunden eine Aufzeichnung zu führen, über die getrennte Sammlung der Abfälle durch Lagerpläne, Lichtbilder, Praxisbelege, wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente.
    Die Pflichten Entfallen, soweit die getrennte Sammlung der jeweiligen Abfallfraktion technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
    Die Dokumentationspflicht entfällt ebenfalls, wenn bei Bau- und Abbruchmaßnahmen weniger als zehn Kubikmeter an Abfällen entstehen.
  5. Was bedeutet im Rahmen der Sammlung ‚technisch nicht möglich‘ oder ‚wirtschaftlich nicht zumutbar?
    a. technisch nicht möglich
    Für die Aufstellung der Behälter für die getrennte Sammlung steht beispielsweise nicht genug Platz zur Verfügung oder die Abfallbehälter werden an öffentlich zugänglichen Anfall stellen von einer Vielzahl von Erzeugern befüllt, so dass eine getrennte Sammlung durch den Besitzer nicht gewährleistet werden kann.
    b. wirtschaftlich nicht zumutbar
    Die Kosten für die getrennte Sammlung - beispielsweise aufgrund einer sehr geringen Menge der jeweiligen Abfallfraktion - stehen außer Verhältnis zu den Kosten für eine gemischte Sammlung und eine anschließende Vorbehandlung.
  6. Wie muss der Abfallerzeuger das Vorliegen der technischen Unmöglichkeit dokumentieren?
    Dies kann z. B. dargestellt werden durch sehr beengte bzw. gänzlich fehlende räumliche Verhältnisse zur Aufstellung von Sammelbehältern begründet sein. Ein weiterer Fall ist die Befüllung von Abfallbehältern an öffentlich zugänglichen Anfallstellen, die von einer Vielzahl von Erzeugern befüllt werden (bspw. in Zügen, Bahnhöfen, Flughäfen, etc.)
  7. Was ist durch den Abfallerzeuger und Abfallbesitzer zu dokumentieren?

    Abfallerzeuger und Abfallbesitzer haben die Erfüllung der Getrennthaltungspflicht zu dokumentieren und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Die Dokumentation ist durch Lagepläne, Lichtbilder, Praxisbelege wie Liefer- oder Wiegescheine oder ähnliche Dokumente vorzunehmen.

    Der Abfallerzeuger und Abfallbesitzer muss – soweit die Getrennthaltungspflicht nicht erfüllt wird - das Vorliegen der technischen Unmöglichkeit oder der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit der Getrennterfassung der Abfallfraktionen sowie der Zuführung der Gemische in eine Vorbehandlungsanlage darlegen und trägt dafür die Beweislast.

    Der Abfallerzeuger hat sich vom Betreiber der Vorbehandlungsanlage zum 1.1.2019 bestätigen zu lassen, dass die Anlage die Sortierquote erfüllt wird und über die technische Ausstattung gemäß der Verordnung verfügt.

  8. Was passiert bei ‚Nicht – Einhaltung der Trennung und Dokumentationspflicht?
    Wenn die nicht Getrenntsammlungspflicht eingehalten wird sowohl für gewerbliche Siedlungsabfälle als auch Bau- und Abbruchabfälle stellt es eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 100.000 EUR als auch einem Eintrag ins Gewerbezentralregister geahndet werden kann. Auch die Nicht-Einhaltung der Dokumentationspflichten kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
  9. Weitere Details und Ausnahmen finden Sie im Gesetzestext