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Entsorgung von Bauschutt
Was darf rein?
- Bauschutt (nicht verunreinigt)
 - Keramik
 - Porzellan
 - Dachziegel
 - Waschbecken
 - Ziegelsteine
 - Steinabbruch
 - Reiner Betonabbruch (ohne Armierung) bis 60 cm Kantenlänge
 - Toilettenschüsseln
 - Fliesen und Kacheln
 
Was darf nicht rein? *
- Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
 - Reine Gips- und Putzreste
 - Holz
 - Folien
 - Metalle
 - Heraklit
 - Kunststoffe
 - Leichtbaustoffe (Bims, Hohlblocksteine, Porenbeton, Ytong)
 - Papier- und Tapetenreste
 - Isolier- und Dämmstoffe
 - Gips- und Gipskartonplatten
 
AVV 170107
                                * Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Bauschutt weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
 Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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