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Entsorgung von Bauschutt verunreinigt max 20%
Was darf rein?
- Als Bauschutt verunreinigt wird alles eingestuft, was nicht als Bauschutt rein eingestuft werden kann, da es mit Fremdstoffen (max 20%), wie z.B. Holz, Kunststoff, Isolierung, Verputz, Gipsstaub etc. vermischt ist.
Was darf nicht rein? *
- Holz
- Gips- und Gipskartonplatten
- Leichtbaustoffe
- Kunststoffe
- Heraklit
- Metalle
- Folien
- Sondermüll jeglicher Art
- teerhaltiger Straßenaufbruch
- Glas- und Steinwolle
- Dämmstoffe
- Styropor
AVV 170107
Wichtige Kundeninformation:
Entsorgung von Dämmmaterialien aus Styropor ab 01.10.2016 » mehr erfahren...
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Bauschutt verunreinigt max 20% weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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