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Entsorgung von Baustellenabfall
Was darf rein?
- HBCD-freie Dämmstoffe
 - Holz
 - Folien
 - Paletten
 - Kabelreste
 - Kunststoffe
 - Teppichreste
 - Verpackungen
 - Papier / Pappe
 - Gipskartonplatten
 - Rohre aus Kunststoff
 
Was darf nicht rein? *
- Batterien
 - Glaswolle
 - Mauerwerk
 - Klebereste
 - Gummireifen
 - HBCD-haltige Dämmstoffe
 - Ölradiatoren
 - Lösungsmittel
 - Ölhaltige Abfälle
 - Teerhaltige Baustoffe
 - Farb- und Lackabfälle
 - Beton / Steine / Fliesen
 - Asbesthaltige Baustoffe
 
AVV 170904
                                Wichtige Kundeninformation: 
Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Mischabfällen ab 01.08.2017 » mehr erfahren...
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Baustellenabfall weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
 Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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