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Entsorgung von Porenbeton
Was darf rein?
- Baugips
 - Gipsabfälle
 - Bimsstein
 - Gipsbauplatten
 - Porenbetonsteine (Ytong)
 - Leichtbaustoffe aus Stein oder Gips
 
Was darf nicht rein? *
- Holz
 - Metalle
 - Lehmputz
 - Dachpappe
 - Gipskartonplatten
 - Isolier- und Dämmstoffe
 - Folien bzw. Kunststoffreste
 - Asbestzement (Eternitplatten)
 
AVV 170802
                                * Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Porenbeton weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
 Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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