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Entsorgung von Grünschnitt
Was darf rein?
- Laub
 - Astholz
 - Unkraut
 - Fallobst
 - Sträucher
 - Baumschnitt
 - Grasschnitt
 - Äste bis 15 cm Aststärke
 
Was darf nicht rein? *
- Stroh
 - Bauhölzer
 - Jägerzaun
 - Speisereste
 - Wurzelstöcke
 - Lackierte Hölzer
 - Teerhaltiges Holz
 - Pilzbefallene Hölzer
 - Grasnarbe
 - Erdaushub
 
AVV 200201
                                * Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Grünschnitt weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
 Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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