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Preise gelten für die Entsorgung in

55595 Weinsheim

Entsorgung von HBCD-haltige Styropordämmung

Was darf rein?

  • Ausschließlich HBCD - haltige Dämmplatten aus Polystyrol

Was darf nicht rein? *

  • Baumischabfall
  • Folien
  • Kabel
  • Sonstige Abfälle
  • Dachpappe
  • Gips- und Porenbeton

AVV 170603

Bild HBCD-haltige Styropordämmung

Die Annahme von HBCD-haltige Styropordämmung kann nur noch in staubdichten, verschließbaren BigBags erfolgen. Diese BigBags erhalten Sie bei uns auf Anfrage (kostenpflichtig).

Die Annahme von HBCD-haltige Styropordämmung kann nur mit einem gesetzlich vorgeschriebenen Begleitschein/Übernahmeschein erfolgen. Für diesen Begleitschein/Übernahmeschein entstehen zusätzliche Kosten.

* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für HBCD-haltige Styropordämmung weitere Container für die anderen Abfallarten.

Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.

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