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Entsorgung von Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis (nichtchlor.)
Was darf rein?
- Öle, die ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischen oder biogenem Öl bestehen
- Altöle Sammelkategorie 1
Was darf nicht rein? *
- PCB
- Vermischung mit anderen Abfällen
- Lösemittel
- Bremsflüssigkeit
AVV 130307
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis (nichtchlor.) weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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