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Entsorgung von Metall-Schrott
Was darf rein?
- Rohre
 - Gasherde
 - Armaturen
 - Gussteile
 - Dachrinnen
 - Fahrräder
 - Schubkarren
 - Metalltüren
 - Metallbänder
 - Kleineisenteile
 - Heizkörper (entleert)
 - Kohleöfen (ohne Steine)
 
Was darf nicht rein? *
- Glas
 - Batterien
 - Gasflaschen
 - Elektrogeräte
 - Felgen mit Reifen
 - Öltanks mit Anhaftungen
 - Nichtmetallische Abfälle
 - Ölfässer mit Anhaftungen
 
AVV 170407
                                Diese Leistung unterliegt bei Firmenkunden §13b UstG und bei Privatkunden nicht der Umsatzsteuer.
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Metall-Schrott weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
 Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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