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Entsorgung von Sperrmüll
Was darf rein?
- Holz
 - Fahrräder
 - Kinderwagen
 - Bettgestelle
 - Türen ohne Glas
 - Fenster ohne Glas
 - Sperriger Hausrat
 - Einrichtungsgegenstände
 - Möbel (Haus und Garten)
 
Was darf nicht rein? *
- Matratzen
 - Autoteile
 - Bauschutt
 - Autoreifen
 - Kühlschränke
 - Gartenabfälle
 - Elektrogeräte
 - Gefährliche Stoffe
 - Glas und Glasbehälter
 - Ölöfen/ Heizöltanks
 - Wasch- und Spülmaschinen
 
AVV 200307
                                * Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Sperrmüll weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
 Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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