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Entsorgung von E-Schrott
Was darf rein?
- Elektro-Kleingeräte
 - Handys
 - Küchen-Kleingeräte
 - Computer
 - Platinen
 - Stereoanlagen
 - DVD-Player / CD-Player
 - Lampen ohne Leuchtmittel
 - Schaltschränke
 - elektrische oder elektronische Werkzeuge
 
Was darf nicht rein? *
- TV-Geräte / Fernsehgeräte
 - Bildschirmgeräte / Monitore
 - Waschmaschinen / Trockner
 - Kühlschränke / Gefriergeräte
 - Spülmaschinen / Backöfen
 - Haushaltsgroßgeräte
 
AVV 200136
                                * Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für E-Schrott weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
 Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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