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Entsorgung von Kabelreste
Was darf rein?
- Netzteilkabel
- Kupferkabel
- Isolierkabel
- Stromkabel
- Starkstromkabel
- Haushaltskabel
- PC-Kabel
- Flachbandkabel
- Telefonkabel
Was darf nicht rein? *
- Steckernetzteile
- Trafos
- Ladegeräte
- Reine Kabelummantelungen
- Kabel mit Anhaftungen von sonstigen Bauteilen
AVV 170411
Diese Leistung unterliegt bei Firmenkunden §13b UstG und bei Privatkunden nicht der Umsatzsteuer.
* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Kabelreste weitere Container für die anderen Abfallarten.
Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.
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