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73499 Wört

Entsorgung von Speisereste

Was darf rein?

  • Obst-/Gemüsereste
  • Salat (roh und angemacht)
  • Fleisch und Knochen (aus der Küche)
  • Kaffeesatz
  • Trockenobst
  • Fisch und Frischwaren
  • Milch und Milchprodukte
  • Getreideerzeugnisse
  • Öle- und Fette (pflanzlicher und tierischer Herkunft)
  • Hülsenfrüchte
  • Brot- und Eierschalen
  • Speisereste (Soßen, Nudeln, Knödel, etc.)
  • Käse

Was darf nicht rein? *

  • Gartenbafälle (Laub, Äste, Holz, Blumen, Erde, etc.)
  • Zeitungspapier
  • Bestecke und Servietten
  • Leder
  • Windeln
  • Staubsaugerbeutel
  • Kehricht
  • Pflanzentöpfe
  • Asche / Aschenbecherinhalte
  • Fäkalien, Felle, Federn

AVV 020304

Bild Speisereste

* Die aufgeführten Abfälle sind beispielhaft und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Achtung: Fehlbefüllungen der Container verursachen zusätzliche Sortier- und Entsorgungskosten. Durch die Trennung der Abfallstoffe sparen Sie Entsorgungskosten ein. Bestellen Sie deshalb ggf. neben dem Container für Speisereste weitere Container für die anderen Abfallarten.

Abrechnung nach dem Mess- und Eichgesetz
Zum 01.01.2015 ist das neue Mess-und Eichgesetz in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt ist bei Wägungen unterhalb der Mindestlast (d.h < 400 kg) nach dem Mess- und Eichgesetz eine Abrechnung nach Tonnage untersagt. Aus diesem Grund kann es zu einer Pauschalabrechnung in Höhe der Mindestlast kommen.

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