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Wie funktioniert das duale System?

Die Bezeichnung „duales System“ kommt daher, dass neben der öffentlichen Abfallentsorgung ein zweites (duales) Entsorgungssystem für gebrauchte Verkaufsverpackungen eingeführt wurde.

Der Grüne Punkt auf einer Verpackung zeigt an, dass der Hersteller der Verpackung für die Sammlung, Sortierung und Wiederverwertung ein Lizenzgeld bezahlt hat. Der Grüne Punkt ist somit eine Sortierhilfe für das, was in die Sammelgefäße der dualen Systeme hineingetan werden darf und was nicht.

Mit dem Grünen Punkt gekennzeichnete Leichtverpackungen aus Metall, Kunststoff oder Verbundstoffen können im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne entsorgt werden. Verpackungen aus Papier und Pappe werden über die Altpapiersammlung, Einweg-Glasverpackungen über die Altglassammlung entsorgt. Die Verpackungsverordnung fordert bei der Wertstofferfassung eine Anpassung an vorhandene kommunale Sammelsysteme. Aus diesem Grund gibt es bundesweit unterschiedliche Sammelsysteme.

Die Sammlung, der Transport und die Sortierung der Verpackungsabfälle werden nicht durch die dualen Systeme selbst durchgeführt, sondern lediglich organisiert. Vielmehr beauftragen sie für diese Aufgabe andere Entsorgungsunternehmen. Sie selbst besitzen oder betreiben keine Sortier- oder Verwertungsanlagen.

In regelmäßigen Abständen werden die Sammelgefäße von den Entsorgungspartnern des Dualen Systems entleert beziehungsweise abgeholt und zu Sortier- oder Aufbereitungsanlagen gebracht. Allein für Leichtverpackungen gibt es rund 320 Sortieranlagen, in denen nach Abfallarten wie Getränkekartons, Aluminium, Weißblech und Kunststoffen getrennt wird. Sortiert wird inzwischen fast automatisch unter Einsatz von Trommelsieben, Magneten, Infrarottechnik und Druckluftdüsen. Die gebrauchten Verpackungen aus Gelben Säcken oder Gelben Tonnen durchlaufen verschiedene hochtechnisierte Sortiereinheiten der Sortieranlage, um am Ende als nahezu sortenreiner Wertstoff wieder in den Stoffkreislauf zurückgeliefert werden zu können. Aus nicht mehr stofflich verwertbaren Resten werden Brennstoffe hergestellt, beispielsweise zum Einsatz für die Zementindustrie.

Die Verwertungsmöglichkeiten solcher sogenannter Sekundärrohstoffe sind vielfältig: Metalle wie Weißblech und Aluminium werden eingeschmolzen und zu neuen Weißblech- bzw. Aluminiumdosen verarbeitet, werden aber auch bei der Produktion von Karosserien, Kühlschränken und anderen Stahlerzeugnissen wiederverwertet. Kunststoffgranulat aus gebrauchten Kunststoffverpackungen wird beispielsweise zu Fensterrahmen, Abflussrohren, Blumenkästen und Pflanzpaletten, Kunststoffspielzeug, Autoarmaturen verarbeitet. Getränkeflaschen aus PET können so sortenrein recycelt werden, dass PET zur Herstellung neuer Getränkeflaschen verwendet werden kann. Auch zur Textilproduktion, z. B. bei der Herstellung von Fleece-Pullovern, wird recyceltes PET verwendet.

Die Verpackungsverordnung schreibt für alle Verpackungsmaterialien Verwertungsquoten vor. So melden die einsammelnden Entsorgungsunternehmen die Sammelmengen an die Dualen Systeme und auch die Sortieranlagen melden ihre Sortiermengen. In einem jährlich zu erbringenden Leistungsnachweis, dem sogenannten Mengenstromnachweis, belegen die dualen Systeme den Landesumweltministerien die ordnungsgemäße Erfassung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen.

Die Entsorgungsleistungen der dualen Systeme werden über die Lizenzentgelte finanziert, die Handel und Industrie für die Verpackungen bezahlen, die sie in Umlauf bringen. Die Lizenzentgeltstruktur berücksichtigt die tatsächlich anfallenden Entsorgungskosten und richtet sich nach dem verwendeten Material, dem Gewicht sowie der Stückzahl. Die Hersteller und Vertreiber rechnen die Kosten für das duale System in die Verkaufspreise der Produkte ein. Für das Recycling seiner gesamten Verpackungen zahlt jeder Verbraucher ca. 1,90 Euro pro Monat.

Quellen:

Umweltbundesamt www.umweltbundesamt.de

Der Grüne Punkt www.gruener-punkt.de

Naturschutzbund Deutsch e.V. www.nabu.de

Der Blaue Engel www.blauer-engel.de

Lesen Sie weiter:

Teil 1: Der Grüne Punkt und die Duales System Deutschland GmbH (DSD)
Teil 3: Die Gelben Säcke sind zu dünn

Teil 4: Was darf in den Gelben Sack?

Teil 5: Abfallvermeidung beginnt beim Einkauf